Speedlink erweitert Strafanzeige gegen Gravenreuth

Streit um "Explorer" weitet sich aus

Nachdem Speedlink am 18.4.2000 bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen Freiherrn von Gravenreuth wegen versuchten Betruges gestellt und diese mit einer Gegenstrafenazeige wegen "falscher Verdächtigung" und "übler Nachrede" gestellt hat, erweitert Speedlink die eigene Anzeige nun auf "Verdacht des vollendeten Betruges und der Gebührenüberhöhung".

Artikel veröffentlicht am ,

Schon wenige Stunden nach der Strafanzeige Speedlinks am 18.04. habe Gravenreuth, so Speedlink, im Diskussionsforum der Internet-World darauf reagiert: "Wer glaubt, Stress machen zu können, wird selbst vieeel mehr Stress (Anzeige wegen vorsätzlicher falscher Verdächtigung) bekommen!"

Speedlink ist der Meinung, Gravenreuth habe in der ihnen übersandten Abmahngebührenrechnung wie auch in anderen jetzt bekannt gewordenen Fällen den Abgemahnten ungerechtfertigt einen Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 261,41 DM in Rechnung gestellt, statt nur den Nettobetrag zu berechnen.

Zudem hat Speedlink die Anzeige auf Verdacht des vollendeten Betruges erweitert, da Aussagen vorliegen, aus denen hervorgehe, dass Gravenreuth in ähnlichen Fällen bereits sein Honorar kassiert habe.

Speedlink fordert weiterhin alle vom "FTP-Explorer" betroffenen Abmahnopfer auf, das Abmahnschreiben Gravenreuths nebst Rechnung als Beweisdokument an die Fax-Nummer (089) 55974131 der Staatsanwaltschaft München sowie an die Anwaltskammer München per Fax an (089) 53294428 zu senden, damit dort die Serienmäßigkeit überhöhter Rechnungstellung geprüft werden könne.

Auch Stephan Münz, Autor von SELFHTML und Freedom for Links, will gegen die Abmahnung durch Gravenreuth vorgehen und ein Grundsatzurteil erstreiten.

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