Regelmäßig fordern Politiker einen Klarnamenzwang für Nutzer im Internet. Dadurch soll die Diskussionskultur im Netz zivilisierter werden. Zudem sollen Nutzer bei Rechtsverstößen schneller und einfacher identifiziert werden können. Kritiker warnen jedoch vor negativen Folgen eines Klarnamenzwangs.
Die Klarnamenpflicht bei Facebook ist zulässig. Das hat ein Gericht entschieden, um "sozialschädliches Verhalten" zu verhindern.
Immer wieder bringen Politiker einen Klarnamenzwang oder eine Identifizierungspflicht für Nutzer im Internet ins Spiel. Doch welche Anbieter könnten von dieser Pflicht am ehesten einen Vorteil erzielen?
Eine Analyse von Friedhelm Greis
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht spricht sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet aus, fordert aber gleichzeitig, dass das virtuelle Gegenüber identifizierbar sein soll.
Der IT-Branchenverband Bitkom lehnt eine Klarnamenpflicht im Netz ab. Doch die Forderung nach einer besseren Identifizierung von Internetnutzern läuft auf einen "digitalen Ausweiszwang" nach dem Vorbild Österreichs hinaus.
Der Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat zu einer Welle hämischer Kommentare geführt. Für CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer ist die Anonymität der Verfasser nicht akzeptabel. Sie bringt eine "strengere Netiquette" ins Spiel.
Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Österreich nur noch mit hinterlegter Handynummer im Internet kommentiert werden darf. Über diese sollen die Verfasser identifiziert werden können. Ob die Regelung gegen Hass-Posts hilft, ist umstritten.
Die österreichische Regierung will die Anonymität im Netz einschränken. Plattformen sollen künftig die Identität der Nutzer kennen - und zur Herausgabe an Strafverfolger gezwungen werden können. Kritiker fordern eine konsequentere Verfolgung von Belästigungen und Hetze im Netz.
Von Max Muth
In einem größeren Rechtsstreit zwischen Facebook und Verbraucherschützern gibt es eine erste Entscheidung: Die Klausel zum Klarnamen ist in der verwendeten Form nicht zulässig - dafür darf sich das soziale Netzwerk als "kostenlos" bezeichnen.
Nutzer können ihren Oculus-Rift-Account künftig mit Facebook verknüpfen. Wer sich dafür entscheidet, sollte jedoch einige Dinge beachten.
Facebook will von staatlichen Angriffen bedrohte Nutzer künftig warnen und ihnen den Einsatz von Zwei-Faktor-Authentifizeriung empfehlen. Bei der Klarnamenpflicht bleibt das Unternehmen aber bei seiner Position.
Facebook hält in Europa konsequent am Klarnamenzwang seiner Nutzer fest. Nachdem vor zwei Jahren ein deutsches Gericht diese Praxis gebilligt hat, will der Hamburger Datenschützer Caspar nun mit Hilfe des EuGH die Regelung kippen.
Ihre Forderung nach dem Verbot, die Identität im Internet zu verschleiern, liege nur "in der Version 1.0 vor", erklärt die CDU-Landtagsfraktion. Sie bekam über 200 Kommentare zum Thema Anonymität, darunter auch sehr emotionale, hieß es.
Die CDU in Baden-Württemberg will die Tarnung der Identität im Internet mit technischen Hilfsmitteln untersagen. Einen Klarnamenzwang lehnte die Partei jedoch ab.
Facebook soll von seiner Klarnamenpflicht abrücken und pseudonyme Nutzerkonten zulassen, fordert das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein. Kommt Facebook der Forderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt.
Ahmed Rushdie müsse das Profil des berühmten Autors heißen, fand Facebook. Dessen Fans liefen Sturm gegen den Klarnamen-Unsinn. Google+ sollte das eine Mahnung sein.
Der chinesische Journalist Jing Zhao kämpft als Michael Anti für Meinungsfreiheit. Im Interview erklärt er, warum ein zensiertes Netz immer noch besser ist als gar keins.
Google+ sperrt Nutzer nicht mehr sofort, wenn sie gegen die Namensrichtlinien verstoßen. Sie erhalten vier Tage Zeit, um das Problem zu beheben. Dabei besteht Google weiterhin auf Realnamen.
Wer Google+ nutzen will, muss das mit seinem realen Namen tun oder riskiert die Sperrung seines Profils. Das bringt Google massive Kritik ein, zumal die Sperre nicht nur für Google+ gilt. Mit kleinen Schritten reagiert Google auf die Kontroverse.