Abschaffung der Klarnamenpflicht: ULD gibt Facebook noch zwei Wochen Zeit

Das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) will die Klarnamenpflicht bei Facebook abschaffen und droht Facebook nun mit einem Zwangsgeld. Nach Ansicht der Datenschützer verstößt Facebooks Klarnamenpflicht gegen das deutsche Telemediengesetz (TMG). Daher hat das ULD im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden von Betroffenen Facebook verpflichtet, ab sofort pseudonyme Nutzerkonten zuzulassen. Sollte Facebook dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird das Zwangsgeld fällig.
ULD und Facebook vertreten in dem Streit in mehreren Aspekten gegensätzliche Rechtsauffassungen: Während Facebook der Ansicht ist, für die Datenverarbeitung von Facebook ist ausschließlich die europäische Tochter Facebook Ltd. in Irland verantwortlich, nicht das Mutterunternehmen in den USA, sind aus Sicht der Datenschützer Mutter ebenso wie Tochter verantwortlich. Facebook ist zudem der Ansicht, man halte sich umfassend an das irische Datenschutzrecht, welches das europäische Recht vollständig umsetzt, besteht das ULD doch auf dem Standpunkt, dass es im Hinblick auf die Datenschutzkontrolle für Betroffene in Schleswig-Holstein bei Facebook zuständig ist.
Letztendlich ist das ULD der Ansicht, Facebook muss § 13 Abs. 6 TMG beachten, der die anonyme beziehungsweise pseudonyme Nutzung von Telemedien gewährleistet, Facebook sieht das anders und verweist auf höherrangiges europäisches Recht. Facebook gibt an, mit der Klarnamenpflicht für Vertrauen und Sicherheit sorgen zu wollen. Das ULD hingegen hält es für Facebook für zumutbar, Pseudonyme zuzulassen. Die Klarnamenpflicht verhindere weder Missbrauch des Dienstes noch Beleidigungen, Provokationen oder Identitätsdiebstahl.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist" , so Thilo Weichert, Leiter des ULD.
Sollten Mutterkonzern(öffnet im neuen Fenster) und europäische Tochter(öffnet im neuen Fenster) der Verfügung aus Schleswig Holstein(öffnet im neuen Fenster) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides nachkommen, wird jeweils ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt.
Nachtrag vom 17. Dezember 2012, 16:55 Uhr
Bei Facebook hält man die Verfügung des ULD für "vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder" . Gegenüber Golem.de kündigte Facebook an, "energisch dagegen vorgehen" zu wollen.



