Klarnamenpflicht: Bitkom fordert Identifizierbarkeit von Nutzern
Der IT-Branchenverband Bitkom lehnt eine Klarnamenpflicht im Netz ab. Doch die Forderung nach einer besseren Identifizierung von Internetnutzern läuft auf einen "digitalen Ausweiszwang" nach dem Vorbild Österreichs hinaus.

Der IT-Branchenverband Bitkom fordert eine bessere Identifizierbarkeit von Nutzern im Netz. Die Strafverfolgungsbehörden müssten "besser als bisher in die Lage versetzt werden, im Netz gegen Kriminelle vorzugehen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder dem Handelsblatt und fügte hinzu: "Dies ist nur dann möglich, wenn die Identität von Kriminellen auch im Internet festgestellt werden kann." Hintergrund der Forderung ist die Debatte über eine mögliche Klarnamenpflicht von Nutzern. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte am Wochenende mit Blick auf hämische Kommentare zur Ermordung eines Politikers gesagt: "Ich möchte wissen, wer hinter solchen Kommentaren steckt."
Rohleder will im Gegensatz zu vielen anderen Beobachtern diese Äußerungen "nicht als Forderung nach einer Klarnamenpflicht" verstehen. Eine solche Pflicht "ginge auch weit über jene Maßnahmen hinaus, die man vernünftigerweise fordern kann". Rohleder verweist auf eine Vielzahl von Onlineangeboten, die voraussetzten, "dass die Menschen anonym kommunizieren können, wie etwa Selbsthilfegruppen bei gesundheitlichen Problemen oder Arbeitgeberbewertungsportale".
Vorbild Österreich
Eine anonyme Kommunikation dürfe jedoch nicht zur Folge haben, dass kriminelle Nutzer nicht identifiziert werden könnten. "Wer Rechtsverstöße im Internet oder mit Hilfe des Internets begeht, muss rechtsstaatlich effektiv zur Verantwortung gezogen werden können", forderte Rohleder. Das bedeute aber nicht, "dass künftig jeder nur noch mit seinem Klarnamen online unterwegs sein darf".
Rohleders Forderungen laufen damit auf ein Modell hinaus, wie es die gescheiterte Regierungskoalition in Österreich geplant hatte. Demnach sollten Nutzer in sozialen Netzwerken oder in den Kommentarspalten von Zeitungen nur noch dann Beiträge veröffentlichen dürfen, wenn sie zuvor ihre Handynummer hinterlegt haben. Ein pseudonymes Posten sollte zwar weiterhin möglich sein, allerdings sollte die Identifizierung des Verfassers über eine in den Bestandsdaten enthaltene Handynummer ermöglicht werden.
Schon jetzt ist es Strafverfolgungsbehörden durch Anfragen bei Anbietern und Internetprovidern häufig möglich, die Identität von Nutzern zu ermitteln. So gab es allein im ersten Halbjahr 2018 mehr als 9.000 Anfragen des Bundeskriminalamts (BKA) zu den sogenannten Bestandsdaten.
Im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war am 1. Oktober 2017 die Bestandsdatenauskunft erweitert worden. Seitdem haben Privatpersonen die Möglichkeit, im Falle von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Netz selbst privatrechtlich gegen den Urheber vorzugehen. Kritiker wie der IT-Anwalt Nico Härting befürchteten durch die Regelung "einen Einschüchterungseffekt, der die Kommunikationsfreiheit im Netz massiv in Frage stellen würde".
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hmm, mal überlegen... Warum sind die gescheitert? Und DAS will Rohleder jetzt auch?
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