Anonymität im Netz: Hubig lehnt Klarnamenpflicht ab

In einem Gespräch mit dem Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) begründete die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ihre Position gegen eine Klarnamenpflicht im Netz mit dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Meinungsfreiheit.
"Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne ich ab" , erklärte Hubig. Wer unter Pseudonym oder anonym seine Ansichten äußern möchte, müsse dies nicht rechtfertigen. Die Ministerin verweist auf nachvollziehbare Gründe, warum Menschen ihre Identität im digitalen Raum schützen wollen.
Das Grundgesetz schütze gerade auch kontroverse Meinungen und polemische Zuspitzungen, so Hubig. Eine Pflicht zur Offenlegung der wahren Identität sieht sie als nicht erforderlich an. Die Grenze der Anonymität sei erst dort erreicht, wo Straftaten begangen werden.
Verfolgung von Straftaten auch ohne Klarnamenpflicht möglich
Für die Ahndung krimineller Äußerungen im Netz brauche es keine generelle Klarnamenpflicht, argumentiert die SPD-Politikerin. Es genüge, wenn sich die Identität von Straftätern nachträglich ermitteln lasse. Die Meinungsfreiheit habe zwar auch im digitalen Raum Grenzen, doch diese würden durch bestehende rechtliche Möglichkeiten ausreichend gewahrt.
Unterstützung erhält Hubig von Amtskollegen aus anderen Bundesländern. Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister in Nordrhein-Westfalen, warnt vor den Folgen einer Klarnamenpflicht. Diese sei technisch leicht zu umgehen und "politisch brandgefährlich, weil sie Misstrauen sät und Meinungsfreiheit einschnürt" .
Man wolle kein Klima digitaler Kontrolle nach chinesischem Vorbild, sondern eine lebendige Demokratie, in der Menschen ihre Meinung frei äußern können, betont Limbach. Auch anonym müsse dies möglich bleiben.
Zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz
Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin in Niedersachsen, bezeichnet die Klarnamenpflicht laut Tagesspiegel-Bericht als "zweischneidiges Schwert" . Die besseren Argumente sprächen dagegen. Schützenswerte Personen, die sich rechtstreu verhielten, würden beeinträchtigt und in der Ausübung ihrer Grundrechte auf Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt.
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales bezeichnet das Thema als sensibel. Es berühre zentrale Werte der digitalen Gesellschaft. Der Schutz der Privatsphäre im Internet sei ein hohes Gut. Gleichzeitig dürfe Anonymität kein Freibrief für Hass, Hetze oder strafbares Verhalten sein.
FDP gegen Klarnamenpflicht
FDP-Chef Christian Dürr sieht dem Bericht nach in einer Klarnamenpflicht eine Gefahr für die gesellschaftliche Freiheit. Ein freies Internet beinhalte auch das Recht auf anonyme Nutzung. Gute Gründe für anonyme Meinungsäußerung dürften nicht ignoriert werden, so Dürr. Sie schütze vielerorts Minderheiten, politisch Verfolgte und alle, die aus berechtigten Gründen nicht mit ihrem Klarnamen auftreten könnten oder wollten.
Die Debatte war durch Äußerungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle ausgelöst worden . Er hatte sich für eine Klarnamenpflicht in sozialen Medien ausgesprochen, um die Diskurskultur im Netz zu zivilisieren.
Auch der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) unterstützt diese Forderung. Was am Stammtisch kriminell sei, müsse im Netz sanktioniert werden können, argumentiert Mehring. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlangt eine ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über das Thema.