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Safe Harbor

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Universal Music unterliegt Veoh erneut vor Gericht

Videohoster durch DMCA geschützt. Der US-Videohoster Veoh genießt den Schutz der Safe-Harbor-Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act. Das hat ein US-Bezirksgericht entschieden und Universals Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung gegen Veoh zurückgewiesen. Universal Music will in Berufung gehen.

Videohoster Veoh siegt vor Gericht gegen Universal Music

Flash-Konvertierung verstößt nicht gegen DMCA. Online-Videohoster verstoßen nicht gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), wenn sie die Videos ihrer Nutzer in andere Formate konvertieren. Das hat ein US-Gericht festgestellt und eine Klage von Universal gegen Veoh abgewiesen.

Online-Video-Dienst Veoh haftet nicht für illegale Uploads

Freispruch im Copyright-Verfahren. Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst Veoh vom Vorfwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Wie bei YouTube können Nutzer auch bei Veoh Videos hochladen, bei Veoh allerdings in unbeschränkter Länge. Dabei kann sich der Anbieter auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht.

Kreditkartenfirmen haften nicht für Urheberrechtsverletzung

Oberstes US-Gericht lehnt Berufung gegen Urteil ab. Am vergangenen Montag hat der US Supreme Court die Berufung von Perfect 10 gegen ein Urteil abgelehnt, demzufolge Kreditkartenfirmen nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden können. Das Männermagazin Perfect 10 hatte alle großen Kreditkartenfirmen verklagt.