Datenschutz: Google Apps nach EU-Datenschutzrichtlinie

Mehr als vier Millionen Unternehmen nutzen bereits Google Apps, doch in Europa tun sich Unternehmen offenbar aus datenschutzrechtlichen Gründen vergleichsweise schwer mit dem Umstieg auf Googles Cloud-Lösung. Bislang verwies Google in Sachen Datenschutz auf das Safe-Harbor-Framework, mit dem sich US-Unternehmen selbst verpflichten, europäische Datenschutzregeln einzuhalten. Andernfalls ist es Unternehmen in der EU nicht erlaubt, personenbezogene Daten ins Ausland zu schaffen.
Safe Harbour sehen europäische Datenschützer aber kritisch und so geht Google nun einen Schritt weiter(öffnet im neuen Fenster) und bietet EU-Unternehmen erweiterte Vertragsbedingungen an, die die Einhaltung des EU-Datenschutzniveaus garantieren. Dabei nutzt Google Mustervertragsklauseln, die die Europäische Kommission im Jahr 2010 abgesegnet hat.
Diese neuen Vertragszusätze sollen Unternehmen in der EU einen zusätzlichen Schutz geben und ergänzen die Safe-Harbor-Vereinbarung und die kürzlich verkündete ISO-27001-Zertifizierung .



