Kreditkartenfirmen haften nicht für Urheberrechtsverletzung
Perfect 10, Herausgeber des gleichnamigen Männermagazins und Betreiber der Website perfect10.com, wollte mit der ursprünglichen Klage erreichen, dass die Kreditkartenfirmen als Mittelsmänner selbst der Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden werden, weil sie ihren Kunden den Kauf urheberrechtsverletzender Bilder im Internet ermöglichen. Im Juli vergangenen Jahres hatte ein Berufungsgericht in San Francisco gegen Perfect 10 entschieden. Das Männermagazin beschloss daraufhin im Dezember, eine endgültige Entscheidung vor dem obersten Gericht zu suchen. Der US Supreme Court hat es jedoch am Montag abgelehnt, sich mit dem Fall zu befassen, berichtet Footwear News(öffnet im neuen Fenster) . Damit hat das mit zwei zu einer Stimmen ergangene Urteil des Berufungsgerichts in San Francisco Bestand.
Perfect 10 hatte in der Vergangenheit bereits andere Unternehmen, darunter Google und Amazon, mehr oder weniger erfolglos verklagt(öffnet im neuen Fenster) . Ziel der Klagestrategie von Perfect 10 ist es, die sogenannten Safe-Harbor-Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) durch ein Gerichtsurteil für ungültig erklären zu lassen. Den Safe-Harbor-Bestimmungen zufolge können Internetdienstleister in der Regel nicht für Rechtsverstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden, solange sie davon keine Kenntnis haben. Um diese Bestimmung zu kippen, wäre aber ein Urteil des obersten Gerichts nötig, das deren Verfassungswidrigkeit feststellt.
Mit der Ablehnung der Berufung durch den Supreme Court dürfte die Klagestrategie von Perfect 10 gescheitert sein. Eine endgültige Rechtssicherheit gibt es allerdings nicht, solange der Supreme Court keine Entscheidung in der Sache gefällt hat. In ähnlich gelagerten Fällen, beispielsweise Tiffany gegen eBay , steht der Gang zum Supreme Court noch aus. [ von Robert A. Gehring]