Datenschutz: EU-Kommission will Cloud-Anbieter untersuchen
Um das Vertrauen der Nutzer in Cloud-Dienste zu stärken, denkt die EU-Kommission über die Harmonisierung von Kontroll- und Regulierungsmaßnahmen nach. Im kommenden Jahr soll dazu eine eigene Cloud-Strategie veröffentlicht werden.

Wer seine Daten der Cloud anvertraut, benötigt viel Vertrauen und Optimismus. Vertrauen darauf, dass es der Diensteanbieter ernst meint mit dem Datenschutz. Und Optimismus, weil praktisch kein Anbieter eine Garantie auf seine Dienste gibt, die den Namen verdient. Besonders Unternehmen haben da ihre Zweifel und zögern wegen der Sicherheitsbedenken beim Umstieg in die Cloud.
Das will die EU-Kommission mit einer eigenen "Cloud-Strategie" ändern, die im kommenden Jahr veröffentlicht werden soll. Das berichtet der Newsdienst Euractiv unter Berufung auf Quellen in der EU-Kommission. Angedacht sind demzufolge Datenschutzaudits und verbindliche Haftungsregelungen im Fall von Datenverlust oder Ausfall von Cloud-Diensten.
Die Datenschutzfrage ist von besonderer Bedeutung, da viele Anbieter von Cloud-Diensten ihren Sitz in den USA haben. Im Rahmen des Safe-Harbor-Abkommens zwischen der EU und den USA müssen diese Unternehmen eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Datenschutzstandards abgeben, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten wollen.
Ob die Cloud-Betreiber die Selbstverpflichtung in der Praxis auch einhalten, lässt sich für die Nutzer allerdings nur schwer bis gar nicht kontrollieren. Dazu zitiert Euractiv eine ungenannte Quelle aus der EU-Kommission mit den Worten: "Es steht die Frage im Raum, ob [die Selbstverpflichtung nach dem Safe-Harbor-Abkommen] robust genug ist oder weit genug geht, um die Übertragungen der Daten eines EU-Bürgers in der Cloud abzudecken." Mit Hilfe von Audits könnte überprüft werden, ob die von einem Anbieter getroffenen Datenschutzmaßnahmen ausreichend seien.
Die EU-Kommission richtet ihr Augenmerk aber auch auf die Problematik der Qualität und Verfügbarkeit von Cloud-Diensten. Ein Sprecher der EU-Kommission brachte die Unsicherheit der Unternehmen mit folgenden Worten auf den Punkt: "Wenn Sie Ihre Daten irgendwo ablegen, speichern Sie im Grunde Ihre finanziellen Werte in einem Datencenter. Was wird aus diesen Werten, wenn der Cloud-Anbieter bankrott macht?"
Bisher schließen die meisten Cloud-Anbieter die Haftung bei Datenverlust oder Dienstausfall in ihren Nutzungsbedingungen aus. Im Schadensfall haben die Nutzer das Nachsehen. Verbindliche Haftungsregelungen könnten die Position der Nutzer sowie die Akzeptanz von Cloud-Diensten in der Wirtschaft stärken. Die Unternehmen werden daher mit Spannung auf die Cloud-Strategie der EU-Kommission warten.
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