Wegen Prism: Deutsche Datenschützer untersagen Datentransfers in die USA

Die Datenschützer in Deutschland werden keinen Übertragungen von personenbezogenen Daten durch Firmen ins Ausland mehr zustimmen, bis die NSA-Affäre geklärt ist. Bestehende Übermittlungen könnten über das Safe-Harbor-Abkommen ausgesetzt werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Merkel und Obama vor Journalisten in Berlin
Merkel und Obama vor Journalisten in Berlin (Bild: Jewel Samad/AFP/Getty Images)

Die deutsche Konferenz der Datenschutzbeauftragten wird wegen der NSA-Affäre keine neuen Genehmigungen für Unternehmen zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten mehr erteilen und prüfen, ob bestehende über das Safe-Harbor-Abkommen ausgesetzt werden können. Das gab die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 24. Juli 2013 bekannt. Davon sind auch bestimmte Cloud-Dienste betroffen.

Die Konferenz wird erst dann wieder einer Datenübertragung zustimmen, wenn die Bundesregierung plausibel darlegen kann, "dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird."

Die diesjährige Vorsitzende der Konferenz, Imke Sommer (Bremen), sagte: "Wirtschaftsunternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln, tragen für diese Daten die Verantwortung. Wie alle Menschen in Deutschland müssen auch sie deshalb ein Interesse daran haben, dass personenbezogene Datenflüsse von Geheimdiensten nicht im großen Stil anlasslos überwacht werden."

Die EU-Kommission habe stets betont, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Datenübermittlung aussetzen könnten, wenn eine "hohe Wahrscheinlichkeit" besteht, dass die Safe-Harbor-Grundsätze oder Standardvertragsklauseln verletzt sind.

"Dieser Fall ist jetzt eingetreten", so die Datenschützer. "Die Grundsätze in den Kommissionsentscheidungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden. Zwar enthält die Safe-Harbor-Vereinbarung eine Regelung, die die Geltung der Grundsätze des 'sicheren Hafens' begrenzt, sofern es die nationale Sicherheit erfordert oder Gesetze solche Ermächtigungen vorsehen." Wegen des wirksamen Schutzes der Privatsphäre soll jedoch von diesen Eingriffsbefugnissen nur im Rahmen des tatsächlich Erforderlichen und nicht exzessiv Gebrauch gemacht werden. Ein umfassender und anlassloser Zugriff auf personenbezogene Daten könne "in einer demokratischen Gesellschaft" nicht mit Erwägungen zur "nationalen Sicherheit" gerechtfertigt werden.

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Werni 25. Jul 2013

Ich habe keine Angst, es geht sie einfach nichts an. Zu dem Sinn, möglichst viele...

nmSteven 25. Jul 2013

facebook hat ein Marketingbüro in Hamburg.

a user 25. Jul 2013

lol

MartinKöppelmann 25. Jul 2013

Es gibt auf jeden Fall deutlich bessere (aus krypthografischer Sicht) Alternativen. Man...



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