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Harald Welte

Linux-Kernel 2.6.16 unterstützt Oracles Cluster-Dateisystem

"EDAC" spürt Speicher- und PCI-Fehler auf. Linus Torvalds hat Version 2.6.16 des Linux-Kernels freigegeben, der mit dem OCFS2 erstmals ein Cluster-Dateisystem enthält. Zudem wurde die Unterstützung für IBMs Cell-Prozessor vervollständigt und das Configfs-Dateisystem als Ergänzung zu Sysfs eingeführt. Auch unterstützt Linux ab sofort das Mac-Dateisystem HFSX, eine Variante von HFS Plus. Unterstützung für den GCC 2.9x haben die Entwickler nun endgültig entfernt.

GPL-Verstoß bei österreichischer Gesundheitskarte

GINA-Quelltext steht nun frei zum Download bereit. Das System der österreichischen Gesundheitskarte (e-card) verstößt nicht länger gegen die GNU General Public License (GPL). Das Projekt gpl-violations.org hatte einen entsprechenden Lizenzverstoß aufgedeckt und und zusammen mit der verantwortlichen SV-Chipkarten Betriebs- und Errichtungs GmbH (SVC) aus der Welt geschafft.

OpenMRTD: Freie Software für elektronische Pässe

Freie Software soll Auslesen des ePasses ermöglichen. Mit OpenMRTD hat Netfilter-Entwickler Harald Welte ein Projekt ins Leben gerufen, das freie Software zur Verarbeitung so genannter "maschinenlesbarer Pässe" (Machine Readable Travel Documents, kurz MRTD) entwickelt. Besitzer solcher "ePässe" sollen deren Inhalt mit der freien Software selbst inspizieren können. In Deutschland werden ab 1. November 2005 entsprechende Dokumente ausgegeben.

Vorwurf: Auch Lidl-Notebook verstößt gegen die GPL

Instant-On-Funktion nutzt Linux, verstößt aber gegen die GPL. Das aktuell bei Lidl angebotene Targa-Notebook "Traveller 826T MT32" verstößt nach Ansicht des Projekts gpl-violations.org gegen die GNU General Public License (GPL). Wie zuvor schon die Aldi-Notebooks fehlt auch beim Lidl-Gerät eine Kopie der GPL sowie der entsprechende Quelltext, kommt doch offenbar Linux zum Einsatz.

Hardware-Hersteller kämpfen mit GPL-Verletzungen

Lizenzprobleme durch Unwissenheit oder Ignoranz? Netfilter-Entwickler Harald Welte geht im Rahmen seines Projekts gpl-violations.org zunehmend in die Öffentlichkeit, um so den Druck vor allem auf Hardware-Hersteller zu erhöhen, die sich mit den Pflichten der GPL schwer tun. Zuletzt betraf dies Medion/Aldi, AOpen, Acer und iriver.

Auch Belkin soll Probleme mit der GPL haben (Update)

Modifizierter Compiler liegt nicht im Quellcode vor. Offenbar tut sich auch der Netzwerk-Hardware-Hersteller Belkin schwer, wenn es darum geht, die Lizenzbestimmungen der GPL einzuhalten. Zwar habe Belkin auf entsprechende Hinweise reagiert, wirklich lizenzkonform arbeite Belkin aber nicht, so Netfilter-Autor Harald Welte und zugleich Gründer des Projekts gpl-violations.org.

Einstweilige Verfügung gegen Fortinet wegen GPL-Verletzung

Fortinet soll versucht haben, den Einsatz von GPL-Software zu verschleiern. Das von Linux-Entwickler Harald Welte gegründete Projekt gpl-violations.org hat in Produkten der Firma Fortinet Code entdeckt, der unter der GPL steht, obwohl Fortinet versucht habe, dies durch eine Verschlüsselung zu verbergen. Das Landgericht München hat vor dem Hintergrund dieser Lizenzverletzung nun eine einstweilige Verfügung gegen Fortinet erlassen.

GPL-Verstöße: 13 Unternehmen auf der CeBIT im Visier

Motorola, Acer, AOpen, Micronet, Buffalo und Trendware sollen GPL verletzen. Netfilter-Entwickler Harald Welte will im Rahmen seines Projekts gpl-violations.org 13 Unternehmen auf der CeBIT wegen Verstößen gegen die GPL ermahnen. Auch namhaften Unternehmen will Welte persönlich einen entsprechenden Brief an deren Messeständen übergeben, um die Unternehmen so deutlich auf deren unerlaubte Nutzung von GPL-Software hinzuweisen.
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CeBIT als Plattform zum Schutz der GPL

Herstellern, die gegen die GPL verstoßen, droht Ungemach auf der CeBIT. Noch will Netfilter-Entwickler Welte nichts Konkretes zu seiner geplanten CeBIT-Aktion verraten, doch es scheint, als wolle Welte die Messe als Plattform nutzen, um Unternehmen zur Einhaltung der GPL zu ermahnen. Bereits zuvor war Welte gegen Unternehmen, die sich nicht an die Spielregeln der GPL halten, rechtlich vorgegangen, hält er doch die Urheberrechte an Teilen des Linux-Kernels.
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GPL: TomTom und Gigabyte müssen Quellcode offen legen

TomTom spendet an den CCC, Gigabyte an das Netfilter-Projekt. Die für ihre Navigations-Software bekannte Firma TomTom gab jetzt den Linux-Kernel ihres Navigationsgerätes TomTom GO unter der GPL frei, allerdings nicht ganz freiwillig. Denn TomTom kam seinen Verpflichtungen erst auf Druck des von Harald Welte gegründeten Projekts gpl-violations.org nach. Auch mit Gigabyte konnte man sich kürzlich einigen.

VIAs Linux-Unterstützung - nur eine Farce?

Kritik aus dem Linux-Lager an VIAs Unterstützung veralteter Linux-Distributionen. Vor kurzem kündigte VIA für Linux-Nutzer mit VeXP 3.0 eine eigene Version der Open-Source-basierten Wiedergabe-Software Xine an. Damit gibt es dann auch für VIAs kleine Mini- und Nano-ITX-Mainboards der EPIA-Serie eine Hardware-beschleunigte MPEG-2- und MPEG-4-Wiedergabe. In der Linux-Gemeinschaft macht sich VIA dank einer eher halbherzigen Linux-Unterstützung dennoch kaum Freunde.

Deutsches Gericht bestätigt Gültigkeit der GPL (Update)

LG München erkennt die GPL als allgemeine Geschäftbedingungen an. Das Landgericht München hatte am 19. Mai 2004 bestätigt, dass die GNU General Public License (GPL) wirksamer Vertragsinhalt werden kann und vor deutschen Gerichten auch durchsetzbar ist und hat auf dieser Basis eine einstweilige Verfügung gegen den Routerhersteller Sitecom erlassen. Nun liegt mit der Urteilsbegründung (AZ 21 0 6123/04) die weltweit erste Gerichtsentscheidung auf Basis der GPL auch schriftlich vor.
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Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen

Golem.de im Gespräch mit Netfilter-Entwickler Harald Welte. Mitte April 2004 errang Harald Welte weltweit das erste Urteil auf Basis der GPL. Der Entwickler der Linux-Firewall Netfilter hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Router-Hersteller Sitecom vor dem Landgericht München durchgesetzt. Sitecom nutzt in seinen Geräten Linux, veröffentlichte aber nicht wie von der GPL verlangt den Quelltext der eingesetzten Software. Golem.de sprach mit Harald Welte über das Verfahren gegen Sitecom und den Schutz freier Software.