Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen
Golem.de im Gespräch mit Netfilter-Entwickler Harald Welte
Mitte April 2004 errang Harald Welte weltweit das erste Urteil auf Basis der GPL. Der Entwickler der Linux-Firewall Netfilter hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Router-Hersteller Sitecom vor dem Landgericht München durchgesetzt. Sitecom nutzt in seinen Geräten Linux, veröffentlichte aber nicht wie von der GPL verlangt den Quelltext der eingesetzten Software. Golem.de sprach mit Harald Welte über das Verfahren gegen Sitecom und den Schutz freier Software.
Golem.de: Wie ist der aktuelle Status der Verfahren wegen GPL-Verletzungen?
- Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen
- Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen
- Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen
- Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen
Harald Welte: Also das einzige Verfahren, das bis jetzt vor Gericht kam, war der Sitecom-Fall. Hier gab es eine einstweilige Verfügung, die uns vom Landgericht München ohne Schwierigkeiten erteilt wurde. Sitecom hat Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung eingelegt. Dieser war am 19. Mai 2004 Gegenstand in einer mündlichen Verhandlung. Sitecom hat den Widerspruch aber verloren.
Golem.de: Das heißt, es gibt bald eine Verhandlung in der Hauptsache?
Welte: Das ist nicht klar, derzeit weiß Sitecom noch nicht, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen wollen. Das will man bei Sitecom entscheiden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts München vorliegt. Dann entscheidet sich, ob Sitecom in Revision geht. Wenn Sitecom dann nicht in Revision gehen möchte, werden wir von ihnen eine Abschlusserklärung verlangen, dass sie die einstweilige Verfügung als bindende Entscheidung anerkennen.
Wenn sie eine solche Erklärung nicht abgeben, dann wird tatsächlich ein Hauptsacheverfahren eröffnet werden müssen. Aber das würde die Angelegenheit eigentlich nur unnötig verlängern.
Golem.de: Warum gerade Sitecom? Hat sich das Unternehmen besonders unkooperativ im Vorfeld verhalten?
Welte: Nein, wir behandeln da alle gleich. Es gibt da keine Bevorzugung oder Benachteiligung. Es ist eben so, dass, sobald man von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt, man nur vier Wochen Zeit hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Und wenn innerhalb der vier Wochen die gegnerische Seite nicht bereit ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, also unterschreibt, dass sie keine freie Software mehr lizenzwidrig einsetzt, dann stehen wir vor der Wahl, die vier Wochen verstreichen zu lassen und zu hoffen, dass dann später bei der Verhandlung etwas rauskommt, oder wir beantragen zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der vier Wochen eine einstweilige Verfügung. Und bei Sitecom kam es so weit.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen |
du kannst auch viel geld mit partnerprogramme verdienen wenn du natürlich dir müche...
Trottel. Ich zahle jedes Jahr genug Steuer, um fünf Idioten wie dich durchfüttern zu können.
Super. Und damit du Zeit hast mit deinen Kollegen herumzuspielen lässt du dich wohl von...
Was man als Hersteller von OpenSource-Software relativ leicht gewinnt, ist...