Interview: Die Freiheit der GPL hat Grenzen

Golem.de: Wie ist der aktuelle Status der Verfahren wegen GPL-Verletzungen?
Harald Welte: Also das einzige Verfahren, das bis jetzt vor Gericht kam, war der Sitecom-Fall . Hier gab es eine einstweilige Verfügung, die uns vom Landgericht München ohne Schwierigkeiten erteilt wurde. Sitecom hat Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung eingelegt. Dieser war am 19. Mai 2004 Gegenstand in einer mündlichen Verhandlung. Sitecom hat den Widerspruch aber verloren.
Golem.de: Das heißt, es gibt bald eine Verhandlung in der Hauptsache?
Welte: Das ist nicht klar, derzeit weiß Sitecom noch nicht, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen wollen. Das will man bei Sitecom entscheiden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts München vorliegt. Dann entscheidet sich, ob Sitecom in Revision geht. Wenn Sitecom dann nicht in Revision gehen möchte, werden wir von ihnen eine Abschlusserklärung verlangen, dass sie die einstweilige Verfügung als bindende Entscheidung anerkennen.
Wenn sie eine solche Erklärung nicht abgeben, dann wird tatsächlich ein Hauptsacheverfahren eröffnet werden müssen. Aber das würde die Angelegenheit eigentlich nur unnötig verlängern.
Golem.de: Warum gerade Sitecom? Hat sich das Unternehmen besonders unkooperativ im Vorfeld verhalten?
Welte: Nein, wir behandeln da alle gleich. Es gibt da keine Bevorzugung oder Benachteiligung. Es ist eben so, dass, sobald man von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt, man nur vier Wochen Zeit hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Und wenn innerhalb der vier Wochen die gegnerische Seite nicht bereit ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, also unterschreibt, dass sie keine freie Software mehr lizenzwidrig einsetzt, dann stehen wir vor der Wahl, die vier Wochen verstreichen zu lassen und zu hoffen, dass dann später bei der Verhandlung etwas rauskommt, oder wir beantragen zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der vier Wochen eine einstweilige Verfügung. Und bei Sitecom kam es so weit.
Golem.de: Du hast in deinem Vortrag erwähnt, dass einige Personen am eher stillen Vorgehen im Fall Linksys Kritik geäußert haben. Wie stellte sich die Kritik dar?
Welte: Der Linksys-Fall wurde ja von der FSF angeführt und die Kritik richtetet sich vor allem gegen das sehr langsame Vorgehen, bis ein Ergebnis sichtbar wurde. Zwar hat Linksys dann einen Quellcode veröffentlicht, der war aber nicht vollständig. Das war nur ein Standard-Kernel, der auch nicht konfiguriert war - da haben alle möglichen Teile gefehlt. Es war also nicht das, was die Lizenz verlangt und die Verhandlungen haben sich dann recht lang hingezogen.
Golem.de: Du hast erwähnt, dass kaum eine Woche vergeht, in der du nicht über eine Urheberrechtsverletzung an deiner Software informiert wirst. Wie viel Arbeitszeit entfällt denn für dich heute auf den rechtlichen Bereich, also den Schutz freier Software?
Welte: Leider zu viel. Ich bin Techniker und würde am liebsten den ganzen Tag programmieren. In den letzten Monaten, in denen ich das intensiv betrieben habe, würde ich sagen ist gut ein Viertel der Zeit darauf entfallen. Wir sind jetzt insgesamt in 16 Fällen tätig gewesen bzw. noch tätig.
Einige davon sind abgeschlossen, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus beispielsweise sind alles außergerichtlich abgeschlossene Fälle. Es gibt noch Fälle, die in den Verhandlungen stecken und da geht dann schon viel Zeit drauf.
Die Idee ist, einige Fälle zu erzeugen, die viel öffentliches Interesse erwecken, um gegenüber denjenigen, die gegen die Lizenz verstoßen wollen, eine gewisse Drohkulisse aufzubauen - wir meinen das ernst, wir setzen die Lizenz durch, im Zweifelsfall auch vor Gericht, wenn ihr euch nicht daran haltet - , so dass man letztendlich nicht zu vielen einzelnen Fällen hinterherrennen muss.
Golem.de: Hast Du das Gefühl, dass die Urheberrechtsverletzungen in deinem Bereich besonders stark sind, schließlich werden Komponenten wie Netfilter in vielen Geräten eingesetzt?
Welte: Das ist sicher richtig, Netfilter ist sehr weit verbreitet. Wenn man diesen ganzen Dunstkreis der DSL- und WLAN-Router, Access-Points und VPN-Geräte da mit einbezieht, gibt das eine unglaubliche Bandbreite an Netzwerk-Equipment, wo Paketfilter mit zum Einsatz kommen. Deshalb ist auch Netfilter sehr stark davon betroffen. Nichtsdestotrotz würde ich sagen, dass der Linux-Kernel als solcher, also der eigentliche Kern des Kernels wie beispielsweise das Memory-Management, noch weitaus häufiger verwendet wird.
Ich kenne viele Produkte, bei denen ich selber nichts machen kann, da dort Linux zum Einsatz kommt, nicht aber ein Paketfilter, und ich bin ja nur der Urheber des Paketfilters.
Golem.de: Wenn aber auch in anderen Produkten Linux verwendet wird, warum klagst dann gerade du? Viele andere klagen ja offenbar nicht?
Welte: Es gibt noch einen weiteren recht bekannten Fall, von dem viele schon gehört haben werden, das ist der Fall Kiss Technology , die sich auf DVD-Player spezialisiert haben und die zumindest beschuldigt werden, Software des MPlayer-Projekts zu verwenden.
Letztendlich muss man aber einfach sehen, dass man auch ein Risiko eingeht. Ich gehe hier in der ersten Instanz ein Risiko von knapp 10.000 Euro ein, wenn ich verliere. Und nur wenige Autoren freier Software sind bereit und auch in der Lage, ein solches Risiko einzugehen.
Golem.de: Haben Möglichkeiten zum Rechtsschutz, wie sie beispielsweise die FSF Europe mit ihrem Fiduciary Licence Agreement bietet, bei deinen Überlegungen gegen Urheberrechtsverletzungen an deiner Software vorzugehen, eine Rolle gespielt?
Welte: Stimmt, es gibt dieses Fiduciary Licence Agreement , mit dem man die FSF Europe mit den gleichen Rechten ausstatten kann. Mir ist aber nicht bekannt, dass es da bisher einen Fall gegeben hätte. Es würde mich freuen, wenn da etwas passiert.
Es ist auch so, dass wir in den außergerichtlichen Einigungen häufig auch Spenden für die Free Software Foundation Europe haben erzielen können - auch in deutlich vierstelliger Höhe - bei denen wir mit der FSF Europe vereinbart haben, dass diese Gelder auch bevorzugt zur Unterstützung der Verfolgung von Rechten, also der Durchsetzung der GPL eingesetzt werden.
Ich persönlich würde das Fiduciary Licence Agreement nicht wahrnehmen wollen, aber ich denke, für Autoren, die sich selbst nicht mit der Durchsetzung der Rechte befassen wollen, sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder zeitlichen Gründen, ist das sicherlich eine Option, die man in Erwägung ziehen sollte.
Golem.de: Du hast dich ganz bewusst für die GPL entschieden, nicht für eine BSD-Lizenz oder Ähnliches, warum?
Welte: Ja, Freiheit! Mir geht es einfach darum, dass die Software, die ich geschrieben habe, den Anwendern auch dann im Quellcode zugänglich ist, nachdem sie verändert wurde. Bei der BSD-Lizenz könnte man einfach ein Produkt auf Netfilter aufbauen und dieses produzieren und vertreiben, ohne dass der Quellcode wieder zur Verfügung gestellt wird.
Ich finde, gerade bei sicherheitsrelevanter Software ist es wichtig, dass der Quellcode einsehbar ist, um eben zu erkennen, ob keine Backdoors enthalten sind. Vor wenigen Tagen gab es diesen Netgear-Router, in den eine Backdoor eingebaut war: Wenn ich den Quellcode habe, kann ich viel einfacher erkennen, ob da eine Backdoor drin ist oder nicht. Und wenn eine drin wäre, dann nehme ich halt die Backdoor raus, kompiliere es neu und lade das Image in mein Gerät, das ich dann ohne Backdoor nutzen kann.
Mir ist schon klar, dass nicht jeder Mensch auf dieser Welt ein C-Freak ist und einen Kernel programmieren kann, aber zumindest wird er in die Lage versetzt, dies theoretisch zu tun oder jemanden zu engagieren, der das für ihn tut.
Golem.de: Sind in den Fällen, in denen es zu außergerichtlichen Einigungen kam, denn auch tatsächlich Änderungen am Code vorgenommen worden und letztendlich Erweiterungen der Hersteller in des Netfilter-Projekt zurückgeflossen?
Welte: Ja, es gibt da vor allem den US-Robotics-Fall, wo im Code ein so genannter Connection-Tracking Helper für DirectX enthalten war. Wir haben diesen Code zwar bislang nicht offiziell in das Projekt aufgenommen, der Code ist also noch nicht Teil des Kernels geworden, er liegt aber in unserem CVS-Repository vor. Wir müssen aber zunächst prüfen, ob der Code unseren Qualitätsansprüchen genügt.
Es ist also schon ein wichtiger Punkt, dass solche Erweiterungen auch wieder in das Projekt zurückfließen.
Golem.de: Hast du das Gefühl, dass Firmen, mit denen außergerichtliche Einigungen erzielt werden konnten, sich jetzt der Idee freier Software eher öffnen? Sehen sie also einen Vorteil darin, dass der Code frei verfügbar ist, abgesehen vom Kostenaspekt?
Welte: Ich denke, Linksys profitiert da ungemein. Ich kenne viele Leute in der Free-Software-Community, die sich gerade deshalb Linksys-Router kaufen, weil sie diese verändern können. Ich kaufe also nicht ein fertiges Produkt, das ich irgendwo in die Ecke stelle, sondern ich kaufe etwas, das ich verändern und etwas erforschen, mich mit den Protokollen und Schnittstellen auseinander setzen und mich so kreativ mit Technologie auseinander setzen kann.
Für Linksys - ich denke, die haben das ganz gut umgesetzt - gibt es jetzt viele Community-basierte Projekte, die eigene Firmware-Images anbieten, also kleine Mini-Linux-Distributionen. Es ist um das Gerät so eine ganze Szene entstanden. Ich denke, es hat also aus Marketing-Sicht für Linksys einen äußerst positiven Effekt gehabt.
Zudem ist, so glaube ich, vor allem ein Bewusstsein dafür entstanden, dass es hier nicht um Freeware oder Public-Domain-Software geht, sondern um freie Software im Sinne der GPL, die auch Pflichten hat. Also eine Art Fortbildung auf eine eher unangenehme Tour. Ich weiß von manchen Firmen, ich möchte jetzt keine Namen nennen, bei denen die Technik-Abteilungen wussten, dass hier Lizenzverstöße vorliegen und die das auch ihren Vorgesetzten gesagt haben. Das Ganze ist aber nie auf die entsprechenden Entscheidungsebenen oder zu den Rechtsabteilungen vorgedrungen.
Es gibt sogar einen Fall, wo wir wissen, dass die Techniker und auch die Rechtsabteilung Bescheid wussten, aber die entsprechenden Entscheidungsträger es einfach nicht sehen wollten. Ich denke, so etwas kann man durch diese Klagen verhindern, also ein Bewusstsein bei den entsprechenden Entscheidungsträgern schaffen, dass man gewisse Regeln einhalten muss.
Golem.de: Also wurde im Vorfeld GPL-Software bzw. freie Software eher als kostenlose Software gesehen?
Welte: Richtig, wie auch allgemein üblich wird der Kostenaspekt immer zuerst betrachtet. Ob zu Unrecht, mag dahingestellt sein, aber es ist ja immer noch ein sehr herausragendes Merkmal. Auch bei der Entscheidung für Linux in München wurde ja das Kostenargument angeführt. Die Freiheit ist den Leuten ja leider meistens nicht so viel wert.



