Einstweilige Verfügung gegen Fortinet wegen GPL-Verletzung
Fortinet soll versucht haben, den Einsatz von GPL-Software zu verschleiern
Das von Linux-Entwickler Harald Welte gegründete Projekt gpl-violations.org hat in Produkten der Firma Fortinet Code entdeckt, der unter der GPL steht, obwohl Fortinet versucht habe, dies durch eine Verschlüsselung zu verbergen. Das Landgericht München hat vor dem Hintergrund dieser Lizenzverletzung nun eine einstweilige Verfügung gegen Fortinet erlassen.
Die einstweilige Verfügung untersagt es Fortinet, ihre Produkte weiter zu vertreiben, so lange diese nicht den Lizenzbestimmungen der GNU GPL entsprechen. Zwar erlaubt die GPL die Nutzung des Codes, ohne dass Lizenzabgaben fällig werden, sie fordert aber, bei Verwendung von GPL-Code auch Erweiterungen und Änderungen offen- und eine Kopie der GPL beizulegen.
Harald Welte kritisiert die Lizenzverletzung durch Fortinet als ungeheuerlich, schließlich habe Fortinet nicht nur gegen die GPL verstoßen, sondern sich auch aktiv darum bemüht, den Lizenzverstoß zu verbergen. Dabei unterstreicht Welte ausdrücklich, dass es ihm nicht darum gehe, gegen die kommerzielle Verwendung von freier Software und Open Source anzugehen, auch gebe es kein besonderes rechtliches Risiko bei der Verwendung von GPL-Software in kommerziellen Produkten. "Aber Hersteller müssen sich an die Bedingungen der Lizenz halten, so wie sie es auch mit jeder anderen Software-Lizenz halten würden", so Welte.
Fortinet bietet eine Reihe von Firewall- und Antivirus-Produkten unter den Marken FortiGate und FortiWiFi an, die laut Fortinet auf dem Betriebssystem "FortiOS" basieren. Doch laut gpl-violations.org nutzt "FortiOS" Linux und andere freie Software, die nur unter der GPL lizenziert sind.
Der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sei Fortinet nicht nachgekommen, so Welte. Auch sei es nicht möglich gewesen, Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung rechtzeitig abzuschließen, der Antrag auf eine einstweilige Verfügung damit unvermeidlich.
Innerhalb der letzten 15 Monate hat das Projekt gpl-violations.org in mehr als 30 Fällen von GPL-Verstößen außergerichtliche Einigungen erzielen können.
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Nix mit klauen. Genau das erlaubt die BSD-Lizenz ausdrücklich. Ist also völlig legal...
Das mag ja für Kernelmodule gelten, aber für reine Applikationen(können auch deamon...