Vorwurf: Auch Lidl-Notebook verstößt gegen die GPL
Es sei vollkommen in Ordnung, GPL-Software in kommerziellen Produkten einzusetzen, doch dies sei nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, erklärt Harald Welte, Gründer des Projekts gpl-violations.org und einer der Entwickler der Linux-Firewall Netfilter. Eine der Bedingungen ist es, den Kunden eine Kopie der Lizenz mitzugeben, so dass diese über ihre Rechte informiert werden. Zudem muss der entsprechende Quellcode zur Verfügung gestellt werden.
Dies sei bei dem Lidl-Notebook, das seit dem heutigen 1. Juni 2005 in den Lidl-Filialen verkauft wird, aber nicht der Fall. Das gleiche Problem hatte auch Aldi mit dem Medion-Notebook MD 95800. Knackpunkt ist in beiden Fällen die Instant-On-Funktion, mit der Video-DVDs, Audio-CDs sowie die gespeicherten MP3- und Foto-Sammlungen wiedergegeben werden können, ohne dazu Windows XP starten zu müssen. Hierbei kommt offenbar Linux zum Einsatz.
"Die Freie-Software-Gemeinschaft freut sich, dass Notebook-Hersteller ihre Geräte mit vorinstalliertem Linux anbieten, da sie mit den Boot-Zeiten des populären Microsoft-Windows-Betriebssystems nicht zufrieden sind. Dennoch handelt es sich bei freier Software um urheberrechtlich geschütztes Material, ähnlich wie bei nahezu jeder anderen Software auch. Bei einer Weiterverbreitung sind daher die Lizenzbestimmungen zu beachten", so Welte weiter.
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