Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.
Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".
Der größte Teil des Internet-Traffics geht auf P2P-Systeme zurück, zwischen 49 und 95 Prozent des gesamten Datenverkehrs entfallen auf entsprechende Filesharing-Systeme. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Leipziger Unternehmens ipoque, das Lösungen für Internet-Traffic-Management anbietet und im August und September 2007 den Internetverkehr in fünf Regionen der Welt untersuchte.
Wuala soll einen persönlichen, persistenten Onlinespeicher auf Basis eines Peer-to-Peer-Systems bieten. Die eigenen Daten werden dabei verschlüsselt und auf eine Vielzahl von anderen Computern verteilt, der Zugriff erfolgt aber wie auf lokale Dateien, wobei auch Freunden der Zugriff erlaubt werden kann. Dabei ist der Dienst für Nutzer kostenlos und je mehr Speicher ein Nutzer auf seiner eigenen Festplatte für Wuala freigibt und je länger er online ist, desto mehr Onlinespeicher steht zur Verfügung. Golem.de sprach mit Dominik Grolimund, der Wuala zusammen mit Luzius Meisser an der ETH Zürich entwickelt hat.
Das Oberlandesgericht Köln hat am 21. September 2007 das Urteil des Landgerichts Köln gegen die Rapidshare AG in weiten Teilen aufgehoben, teilte das Unternehmen mit. Die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden vom OLG eingegrenzt. Rapidshare muss nur noch Dateien löschen, die auf einer vom Link definierten Website veröffentlicht werden. Die GEMA interpretiert das Urteil derweil gegensätzlich und macht einen "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber" aus.
Seit dem Verkaufsstart des iPhone in den USA bemühen sich zahlreiche Programmierer, auf dem geschlossenen System auch eigene Programme für die Benutzeroberfläche zu schreiben. Von Apple ist das nur für Web-Anwendungen im integrierten Safari-Browser vorgesehen. Nun steht ein erstes Programm zum Download zur Verfügung, die Werkzeuge dafür sollen bald folgen.
Nachdem die GEMA wiederholt erfolgreich vor Gericht gegen das so genannte Shared-Hosting-Angebot von RapidShare vorgegangen ist, will das Unternehmen den Spieß nun umdrehen und verklagt seinerseits die GEMA. Mit der Klage will RapidShare Rechtssicherheit für den Betrieb des eigenen Dienstes schaffen.
Die GEMA verkündet wieder einmal einen juristischen Erfolg gegen den so genannten "Share-Hoster" Rapidshare. Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Köln seine einstweiligen Verfügungen vom 11. und 15. Januar 2007 gegen die Betreiber bestätigt.
Während Hacker versuchen, den AACS-Kopierschutz von Blu-ray Disc und HD-DVD Stück für Stück auszuhebeln, bleibt auch die Filmindustrie nicht untätig: Sourceforge.net hat den Quellcode für das Tool BackupHDDVD wieder offline genommen.
Die GEMA hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen rapidshare.de und rapidshare.com erwirkt. Der so genannte "Share-Hoster" habe GEMA-Werke rechtswidrig genutzt.