Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts würden ins Gegenteil verkehrt. Nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt laut verschiedenen Presseberichten dem Internet-Provider T-Online entgegen verschiedener Beschwerden von Kunden zugestanden hat zu archivieren, welchen Kunden in einem bestimmten Zeitraum welche IP-Nummer zugewiesen wurde, kommentierte nun das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein diese Entscheidung. Die Aufsichtsbehörde Darmstadt hätte auf den Einzelfallcharakter ihrer Entscheidung hingewiesen, auch dass die Rechtsauslegung der Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer unberührt bliebe.