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Bundesbeauftragter für Datenschutz und I

Schaar: Komplizierter Umgang mit Informationsfreiheitsgesetz

Hohe Gebühren und viele Ausnahmen kritisiert. Bis vor kurzem waren Behördenvorgänge für den Bürger in allen Fällen, bei denen er kein berechtigtes Interesse nachweisen konnte, uneinsehbar - es galt der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Seit Januar 2006 sind Bundesämter zu ausführlichen Auskünften verpflichtet, auch wenn der Bürger dieses Interesse nicht nachweisen kann. Doch schon gibt es Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der den Umgang der Behörden mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz nach Beschwerden gegenüber dem Focus kritisierte.

Datenschutzgerechte Einführung biometrischer Pässe gefordert

Aufschub der USA bei biometriegestützten Pässen nutzen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar begrüßt die Entscheidung der US-Regierung, bei der Einreise in die USA bis zum 26. Oktober 2006 auf biometriegestützte Pässe zu verzichten. Mit der Verschiebung der Verpflichtung um ein weiteres Jahr tragen die USA den erheblichen Problemen bei der Einführung dieser Technik Rechnung, so Schaar.

Datenschutzbeauftragter: Miese Verschlüsselung bei Hartz IV

Alle Mitarbeiter können auf alle Daten zugreifen. Die Software zur Erfassung des neuen Arbeitslosengeldes II soll nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar überarbeitet werden, um Missbrauch mit den Daten der drei Millionen Langzeitarbeitslosen zu verhindern. Dem "Tagesspiegel" sagte Schaar, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundeswirtschaftsministerium hätten zugesagt, in der ersten Jahreshälfte 2005 nachzubessern.

Inverssuche: Peter Schaar mahnt zum Datenschutz

Suche anhand der Telefonnummer nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In Anbetracht der ersten Ankündigungen von Anbietern, die mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Einführung einer Inverssuche bei Telefonauskunft und entsprechende Telefonbuch-CDs planen, weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar darauf hin, dass die Inverssuche auch künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Bericht: SPD plant Haftstrafen für Spam-Versender

FAZ: Versand von Spam soll eine Straftat werden. Die SPD-Bundestagsfraktion plant offenbar Haftstrafen für Spam-Versender. Einen entsprechenden Entwurf eines "Anti-Spam-Gesetzes" habe die Arbeitsgruppe Telekommunikation der Fraktion ausgearbeitet, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der der Vorentwurf vorliegt.

Spyware macht PCs zu Verrätern - Arbeitnehmer wehrlos?

PC-Spionage am Arbeitsplatz und zu Hause. "Diese Software können Sie kostenlos benutzen, wenn Sie sich im Gegenzug mit Werbung aus dem Internet beliefern lassen." Klingt gut, wird aber bedrohlich, wenn das Programm, das angeblich nur die Reklame liefert, nebenbei akribisch Ihr Tun am PC protokolliert - womöglich Passwörter mitschreibt - und die Daten ins Web sendet, warnt das Computermagazin c't in Ausgabe 15/02.