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Datenschutzbeauftragter: Miese Verschlüsselung bei Hartz IV

Alle Mitarbeiter können auf alle Daten zugreifen. Die Software zur Erfassung des neuen Arbeitslosengeldes II soll nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar überarbeitet werden, um Missbrauch mit den Daten der drei Millionen Langzeitarbeitslosen zu verhindern. Dem "Tagesspiegel" sagte Schaar, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundeswirtschaftsministerium hätten zugesagt, in der ersten Jahreshälfte 2005 nachzubessern.
/ Andreas Donath
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte bezeichnete es als "ärgerlich", dass es keine Zugriffsbeschränkung bei der Software gebe. Hintergrund: Die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften in den Kommunen, die sich um die Hilfeempfänger kümmern, können bundesweit auf alle Daten zugreifen, darunter auch auf umfangreiche Angaben zu Einkommen und Vermögen.

Schaar sagte, es sei außerdem nicht vertretbar, dass die Zugriffe nicht protokolliert würden. "Missbrauch ist dann sehr schwer nachprüfbar." Das sei angesichts der sensiblen Daten beim Arbeitslosengeld II "problematisch". Unterstützung erhält Schaar in der SPD-Bundestagsfraktion. Der Arbeitsmarktpolitiker Klaus Brandner sagte: "Wir wollen keinen gläsernen Arbeitslosen. Der individuelle Schutz der Privatsphäre muss erhalten bleiben."


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