Schaar: Komplizierter Umgang mit Informationsfreiheitsgesetz

Hohe Gebühren und viele Ausnahmen kritisiert

Bis vor kurzem waren Behördenvorgänge für den Bürger in allen Fällen, bei denen er kein berechtigtes Interesse nachweisen konnte, uneinsehbar - es galt der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Seit Januar 2006 sind Bundesämter zu ausführlichen Auskünften verpflichtet, auch wenn der Bürger dieses Interesse nicht nachweisen kann. Doch schon gibt es Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der den Umgang der Behörden mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz nach Beschwerden gegenüber dem Focus kritisierte.

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"Zum Teil ist das Gesetz noch gar nicht bekannt, zumindest den Mitarbeitern, die die Anfragen bearbeiten müssten", sagte Schaar in einem Interview mit dem Focus. Die rund 50 Beschwerden, die schon im Februar 2006 eingingen, richten sich vornehmlich gegen die hohen Gebühren, die die Behörden für Auskünfte verlangen. "Bei geringem Aufwand sollte überhaupt keine Gebühr anfallen", verlangte Schaar.

Generell seien die Behörden "auf Abschottung ausgerichtet gegenüber Leuten, die sich einfach so für die Verwaltung interessieren". Darüber hinaus sind im Gesetz zu viele Ausnahmen von der Auskunftspflicht eingewoben, meint Schaar. "Sobald mehr Erfahrungen mit dem Gesetz vorliegen, sollte man prüfen, ob Änderungen sinnvoll sind", so Schaar zu Focus. Der "Schutz von behördlichen Entscheidungsprozessen" sei beispielsweise "nicht sehr klar formuliert".

Schaar verlangt für die künftige Überwachung mehr Mitarbeiter.

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