Spyware macht PCs zu Verrätern - Arbeitnehmer wehrlos?

PC-Spionage am Arbeitsplatz und zu Hause

"Diese Software können Sie kostenlos benutzen, wenn Sie sich im Gegenzug mit Werbung aus dem Internet beliefern lassen." Klingt gut, wird aber bedrohlich, wenn das Programm, das angeblich nur die Reklame liefert, nebenbei akribisch Ihr Tun am PC protokolliert - womöglich Passwörter mitschreibt - und die Daten ins Web sendet, warnt das Computermagazin c't in Ausgabe 15/02.

Artikel veröffentlicht am ,

PC-Nutzern steht eine riesige Auswahl an Software zur Verfügung, die sich über Werbeeinblendungen finanziert. Ideal für die Honorierung des Anzeigenvermittlers ist es dann, wenn die Werbesoftware ihm gleich ihren Erfolg beim Anwender mitteilt. Ein seriöser Software-Hersteller informiert den Anwender im Voraus über das Geschäftsmodell. Doch immer mehr Reklameroboter kann man sich wie Computer-Viren "einfangen": Sie reisen im Gepäck kostenloser Downloads mit oder installieren sich direkt durch einen unbedachten Klick auf einer Website.

Nur lästig, aber eher harmlos ist es, wenn ein solches "Trojanisches Pferd" beim Surfen Umwege über Reklame-Webseiten einbaut. Doch es ist viel mehr möglich: Besonders tückische Programme lesen Tastatureingaben mit - Texte von E-Mails oder Passwörter fürs Homebanking - und plaudern diese Daten anschließend aus. "Zum Glück gibt es Hilfsmittel - ähnlich wie gegen Viren -, um dieser Gefahr vorzubeugen oder seinen Rechner von solchen Schädlingen wieder zu befreien", weiß c't-Redakteur Peter Schüler.

In den USA überwachen sogar zahlreiche Unternehmen ihre Mitarbeiter per Tastaturmitschnitt und regelmäßigen Screenshots, aufgenommen von extra dafür heimlich installierten Programmen. In Deutschland schiebt das Gesetz solchen Praktiken einen Riegel vor. Trotzdem sind auch hier Fälle bekannt geworden, wo Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auf diese Art nachspioniert haben. "Dann hat man kaum technische Möglichkeiten, sich zu schützen", sagt c't-Experte Peter Schüler. "Bei so einem Verdacht hilft fast nur der Vorstoß über den Betriebsrat oder persönliche Intervention beim Arbeitgeber."

Das Programm inWhatWhere Investigator wurde schon 1993 entwickelt und kann beispielsweise sämtliche Texteingaben protokollieren, bei verdächtigen Stichwörtern Alarm schlagen, Screenshots zu bestimmten Zeiten machen, die Internetaktivitäten des Arbeitnehmers minutiös mitzeichnen und auch bei Chat-Konversionen im Hintergrund Protokollführer spielen und schreibt Passwörter mit. Das Programm benennt sich regelmäßig selbst um und kann so vom unbedarften Arbeitnehmer praktisch nicht entdeckt werden. Es wird vom Administrator aus ferngesteuert und kann die gewonnenen Daten sogar per E-Mail versenden.

Doch auch die Gegenseite hat aufgerüstet. Mit Elbtecscan von der Firma ElbTec kann man überprüfen, ob die ebenfalls weit verbreitete Überwachungssoftware Spector installiert wurde. Da viele Mitarbeiter selbstständig keine Software installieren dürfen, gibt es sogar einen Online-Check über den Internet Explorer, für den allerdings ActiveX aktiviert werden muss.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen forderten im Februar 2002, dass das von der Bundesregierung für die aktuelle Legislaturperiode angekündigte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich verabschiedet werden müsse. Angesichts stetig wachsender technischer Möglichkeiten müsse klar geregelt werden, welche Daten Arbeitgeber über ihre Beschäftigten erheben dürfen, wie sie damit verfahren müssen und wozu sie sie nutzen dürfen. Der medienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Dr. Martin Mayer bezeichnete das geplante Arbeitnehmerdatenschutzgesetz als überflüssig, diese Frage könne auch durch Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern gelöst werden.

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