Das Bundesverfassungsgericht muss sich gleich mit mehreren Beschwerden gegen staatliche Spähsoftware beschäftigen. Dabei geht es auch um den Einsatz von Zero-Day-Exploits.
Eine Verschlüsselungsplattform, quelloffen und gratis, soll Qabel werden. Sicheres Verschicken von E-Mails, Teilen von Fotos und Chatten geht aber nur, wenn viele mitmachen.
Die Bestandsdatenauskunft tritt heute in Kraft. Zugleich wurde Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, nach dem Telekommunikationsanbieter Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden, PINs und PUKs für SIM-Karten sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail- oder Cloud-Accounts herausgeben müssen.
Eine Verschlüsselungsplattform, quelloffen und gratis, soll Qabel werden. Sicheres Verschicken von E-Mails, Teilen von Fotos und Chatten geht aber nur, wenn viele mitmachen.
Die Bestandsdatenauskunft tritt heute in Kraft. Zugleich wurde Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, nach dem Telekommunikationsanbieter Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden, PINs und PUKs für SIM-Karten sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail- oder Cloud-Accounts herausgeben müssen.
Der Verwalter des Elena-Hauptschlüssels Peter Schaar und die Gewerkschaft drängen zur Eile. Alle Datensätze sollen vernichtet werden, um sicherzustellen, dass sie nicht für einen neuen elektronischen Einkommensnachweis verwendet werden können.
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Rund 30.000 Menschen beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde. Zugleich legte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden "Totalprotokollierung der Telekommunikation" vor.
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, wonach es am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als verfassungswidrig und können die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehen.
Über 10.000 Personen sind dem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gefolgt und haben sich für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung angemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt.