Passwortabfrage: Verfassungsklage gegen Bestandsdatenauskunft eingereicht

Die Bestandsdatenauskunft tritt heute in Kraft. Zugleich wurde Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, nach dem Telekommunikationsanbieter Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden, PINs und PUKs für SIM-Karten sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail- oder Cloud-Accounts herausgeben müssen.

Artikel veröffentlicht am ,
Übergabe der Beschwerde in Karlsruhe
Übergabe der Beschwerde in Karlsruhe (Bild: Piratenpartei)

Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, und Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, haben am 1. Juli 2013 Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes eingelegt. Das umstrittene Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft tritt heute in Kraft.

Den Hauptbeschwerdeführern können sich Bürger noch bis Ende Juli 2013 im Rahmen einer Sammelklage anschließen. 4.000 Menschen haben dies bisher bereits getan.

Die Beschwerde wurde heute am frühen Morgen von Sven Krohlas von den Piraten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.

"Der Gesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Anlass für die Neuregelung waren, nicht eingehalten", sagte Meinhard Starostik, Anwalt der Beschwerdeführer.

"Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden abermals nur unvollständig umgesetzt", sagte auch Rechtsanwalt Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). So sei ein Richtervorbehalt nur lückenhaft vorgesehen, und vielen der Vorschriften mangele es an der notwendigen Bestimmtheit. Das Gesetz lasse vielerorts eine Verhältnismäßigkeit vermissen. In Teilen gehe es sogar weiter als der vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2012 als teilweise verfassungswidrig bezeichnete alte Paragraf 113 Telekommunikationsgesetz hinaus. Im Gegensatz zum alten Recht solle eine Übermittlung von Daten auch schon zur Gefahrenvorsorge möglich sein.

Telekommunikationsanbieter müssen mit dem Gesetz nicht nur die Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden sowie PINs und PUKs für SIM-Karten herausgeben, sondern auch gespeicherte Passwörter für E-Mail- oder Cloud-Accounts.

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Anonymer Nutzer 02. Jul 2013

@VeldSpar: Naja, was glaube ich zu erreichen? Das wir gemeinsam eben doch etwas erreichen...

VeldSpar 02. Jul 2013

ganz ehrlich, das ist doch so oder so egal. wir alle wissen dass das gesetz kippen wird...



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