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Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz

E-Mail-Anbieter und Privatpersonen gegen TKG und TKÜV. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Starostik hat am Montag im Namen von zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbietern Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerde drängt auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses, das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen sowie die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern und die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.

Die beteiligten E-Mail-Provider wehren sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) teure Abhörboxen auf eigene Kosten vorhalten müssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbehörden erhalten. Die beteiligten Privatpersonen argumentieren, es sei grob unverhältnismäßig, persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur "Missbrauchsbekämpfung" einmal nützlich sein könnte.

Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, will zudem gegen die aktuell von der Bundesregierung geplante Vorratsspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Informationen rund um die Verfassungsbeschwerde stellt Patrick Breyer samt dem Entwurf der Beschwerdeschrift unter tkg-verfassungsbeschwerde.de(öffnet im neuen Fenster) bereit.


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