Piratenpartei: Meinhard Starostik zum Landesverfassungsrichter gewählt
Im Auftrag von rund 35.000 Menschen führte der Rechtsanwalt Meinhard Starostik 2007 die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, bekanntlich mit Erfolg. Nun wurde er auf Vorschlag der Piratenpartei zum Landesverfassungsrichter in Berlin gewählt.

Bereits am 8. März 2012 wählte das Berliner Abgeordnetenhaus die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin sowie zwei weitere Richter. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden für sieben Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Jeder Kandidat benötigt in der geheimen Abstimmung mindestens eine Zweidrittelmehrheit.
Erstmals durfte auch die Piratenpartei einen Kandidaten vorschlagen. Ihre Wahl fiel auf den Rechtsanwalt Meinhard Starostik. Dieser engagiert sich seit langem in der Bürgerrechtsbewegung und führte 2007 unter anderem im Auftrag von 35.000 Menschen die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, der 2010 stattgegeben wurde. 2010 strengte Starostik im Auftrag von 22.000 Klägern ein Verfahren gegen den elektronischen Entgeltnachweis (Elena) an, der mittlerweile von der Bundesregierung abgeschafft wurde.
Das Berliner Abgeordnetenhaus wählte Starostik nun auf Vorschlag der Piratenpartei zum Landesverfassungsrichter. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde Sabine Schudoma, Präsidentin des Sozialgerichts, zur Präsidentin des Landesverfassungsgerichts gewählt. Ebenfalls auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde zudem die Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt.
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