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Meinhard Starostik

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Verfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen

Freiheit statt Angst - Großdemo am 11. Oktober in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht soll das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland aussetzen, einen entsprechenden Antrag stellt jetzt der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Derweil planen Bürgerrechtler eine weitere Großdemonstration gegen "Überwachungswahn" in Berlin.

Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung

30.000 Personen beteiligen sich an Verfassungsbeschwerde. Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Rund 30.000 Menschen beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde. Zugleich legte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden "Totalprotokollierung der Telekommunikation" vor.

Vorratsdatenspeicherung: Köhler hat unterschrieben

Berliner Rechtsanwalt will einstweilige Anordnung erreichen. Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, wonach es am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als verfassungswidrig und können die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehen.

Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen nach Karlsruhe ziehen

2.500 Personen haben bereits eine Anwaltvollmacht erteilt. Über 10.000 Personen sind dem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gefolgt und haben sich für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung angemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt.
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Vorratsdatenspeicherung: Aufruf zur Verfassungsbeschwerde

Massenverfassungsbeschwerde gegen massenhafte Datenspeicherung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet mobil machen. Wenn die Kommunikationsdaten "unzähliger Menschen" aufgezeichnet werden sollen, dann sollen sich auch "unzählige Menschen" beschweren.

Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz

E-Mail-Anbieter und Privatpersonen gegen TKG und TKÜV. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Starostik hat am Montag im Namen von zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbietern Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerde drängt auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen.