Bundesgerichtshof entscheidet gegen Fernsehsender RTL. Der Bundesgerichtshof hat am 24. Juni 2004 in dem Streit zwischen RTL und einem Anbieter von Fernseh-Webeblockern gegen den werbefinanzierten TV-Sender entschieden. Die zum Anschluss an Fernseher oder Videorekorder bestimmten Geräte ermöglichen es, dass, sobald im gewählten Programm Werbung erscheint, auf ein werbungsfreies Programm umgeschaltet und nach Ende des Werbeblocks zurückgeschaltet wird.