Die Störerhaftung bremst nach Ansicht von Experten den Ausbau von freien WLAN-Zugängen. Private Betreiber sollten von der Haftung befreit werden, hieß es in einer Anhörung des Bundestages.
Die Piraten schrecken vor einer konsequenten digitalen Demokratie zurück. Die Basis kann auch in Zukunft keine verbindlichen Positionen im Internet beschließen.
Ein Onlineredakteur muss in Beugehaft, weil er die Identität eines Nutzers nicht preisgeben will, der auf dem Portal seines Arbeitgebers diffamierend über eine Ärztin geschrieben hat.
Eine alte Frau, die zur Tatzeit weder Router noch Computer besessen hat, muss nicht für eine Urheberrechtsverletzung zahlen, die angeblich unter ihrer IP-Adresse begangen worden ist.
Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner. Er muss sie auch nicht über die Gefahren des illegalen Filesharings belehren. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Köln.
WLAN-Betreiber können nicht darauf hoffen, von der Bundesregierung aus der Störerhaftung genommen zu werden. Eine "gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für WLAN-Betreiber" sei weder "geeignet" noch "erforderlich", teilte sie dem Bundesrat mit.
Ein Onlineredakteur des Bewertungsportals Klinikbewertungen.de soll für fünf Tage in Beugehaft. Damit will das Amtsgericht Duisburg die Herausgabe der Daten eines Forennutzers erzwingen.
Wegen einer Beleidigung in den Kommentaren unter einem Artikel hatte die Augsburger Allgemeine Besuch von der Polizei. Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich erzwang die Herausgabe der Nutzerdaten.
Am Wochenende ging der verschlüsselte Sharehoster Mega online. Ein deutscher Urheberrechtsexperte meint, dass es für Film- und Musikindustrie nicht einfach werde, gegen Mega vorzugehen. Ein anderer bezweifelt, dass Mega überhaupt legal ist.
Wer anderen sein WLAN zugänglich macht, begibt sich in ein rechtliches Risiko. Diesen Missstand wollen Freifunker aus dem Rheinland nach wiederholten Abmahnungen nun mit der Operation Störerhaftung bekämpfen.
Auf dem Dach des Bürgeramts vom Rathaus Kreuzberg sind Router installiert. Mit Richtantennen bekommen sie eine Reichweite von bis zu zehn Kilometern für Freifunk-WLAN.
Die Linke bringt einen Gesetzentwurf der Digitalen Gesellschaft ein, der Störerhaftung bei WLAN-Nutzung abschaffen will. Gerade Menschen mit geringem Einkommen werde so ein Internetzugang ermöglicht.
Mit dem Pilotprojekt "Public Wifi Berlin" bieten Kabel Deutschland und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg kostenloses WLAN in der Hauptstadt an. Technisch ist der Anbieter auf dem aktuellen Stand - die Verbindung ist gut, wenn auch nicht immer so schnell wie versprochen.
Die Bundesregierung soll Betreibern drahtloser lokaler Netzwerke (WLANs) mehr Rechtssicherheit geben, fordert eine Initiative des Bundesrats. Sie will den Weg für frei zugängliche städtische WLANs ebnen, darunter auch solche von Freifunkinitiativen.
Berlin will seit Jahren ein kostenloses WLAN aufbauen. Jetzt werden in einer Art Ausschreibung erstmals Kooperationspartner für das Projekt gesucht.
Egal ob Insel, kleines Dorf oder Hauptstadt - der Weg bis zum nächsten offenen WLAN ist in Estland nie weit. Dafür sorgt Veljo Haamer mit seinen kostenlosen Hotspots von Wifi.ee.
Ein Urteil besagt, dass kostenlose WLAN-Hotspots in Cafés, Einkaufzentren und Hotels ihre Nutzer nicht zur Identifizierung zwingen müssen. Doch das Urteil betrifft nur die Speicherpflicht, nicht die Störerhaftung, meint ein Rechtsanwalt.
Die Lobby-Organisation Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Problem der Störerhaftung gelöst werden soll. Das soll Rechtssicherheit bei der Mitnutzung von WLANs schaffen.
Mit der Aktion "Freifunk statt Angst" will ein Berliner Verein nicht nur ein anonymes und offenes WLAN anbieten, sondern auch gegen Störerhaftung demonstrieren.
Die Piraten erklären, sie wollten trotz eines Rechts auf Privatkopie und DRM-Abschaffung "weiterhin eine faire und angemessene Vergütung für Urheber gewährleisten".
Bewertungsportale müssen beanstandete Bewertungen sorgfältig prüfen, so heißt es in einem vorläufigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Ein Zahnarzt hatte einen Webseitenbetreiber wegen einer schlechten Bewertung verklagt.
Der Einbruch in private WLANs von DSL-Kunden ist so einfach wie nie: Die Router des Typs Speedport W 921V haben eine eingebaute Hintertür. Sie ist ohne Spezialkenntnisse in Sekunden zu öffnen, ein Gegenmittel gibt es bisher nicht. Nur das Abschalten des WLANs hilft.
Youtube muss mehrere Musiktitel aus seinem Angebot nehmen. Das urteilte das Landgericht Hamburg. Das Urteil sollte Bewegung in die stockenden Verhandlungen zwischen der Google-Tochter und der Musikverwertungsgesellschaft bringen.
Die Berliner Landesregierung will im Bundesrat die Störerhaftung für die Betreiber kostenfreier WLANs abschaffen. Das Land Hamburg unterstützt den Vorstoß, der WLAN-Betreiber und Access-Provider gleichstellen will.
Das Café St. Oberholz wurde auch wegen seines offenen Netzzugangs bekannt. Nun ist er zu, aus Angst vor Abmahnungen. Die stören freie Netze inzwischen erheblich.
Domainnamen, die in offensichtlicher Missbrauchsabsicht bei der Denic registriert wurden, müssen von dieser nach Hinweis der Geschädigten gelöscht werden. Das ist die Kernaussage eines Urteils, das der Bundesgerichtshof gestern gefällt hat.
Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
EBay muss nach Hinweisen von Markeninhabern gegen die Versteigerung von gefälschten Produkten vorgehen. Weitergehende Prüfpflichten treffen eBay aber nicht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Das Landgericht Köln hat eine Klage von Vertretern der Musikindustrie abgewiesen, wonach ein Internetprovider einen eDonkey-Server mit DNS- und IP-Sperren abschalten sollte.
Rechteinhaber können Internetprovider nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die von deren Kunden begangen werden, verantwortlich machen und zur Einrichtung von Netzsperren zwingen. Das hat das Landgericht Köln entschieden.
Internetsperren, Deep Packet Inspection gegen unerlaubte Downloads und Anschlusssperren gegen Internetnutzer stehen offenbar auf der Wunschliste von Rechteinhabern. Das geht aus einem von der Gema veröffentlichten Dokument mit Vorschlägen an das Bundeswirtschaftsministerium hervor.
Der Bundestag soll Rechtssicherheit beim Betrieb offener Drahtlosnetzwerke schaffen. Das wird in einer ePetition gefordert. Offene WLANs könnten zu einer besseren Versorgung mit drahtlosem Internet führen und dabei helfen, Energie zu sparen.
Das Landgericht Hamburg hat einen kommerziellen WLAN-Betreiber dazu verurteilt, für Filesharingaktivitäten seiner Kunden zu haften. Er muss entsprechende Ports sperren. Rechtsanwalt Christian Solmecke kritisiert das Urteil.
Nach einer Reihe von Abmahnungen stellt eine Düsseldorfer Café-Kette ihren Gästen kein WLAN mehr zur Verfügung. Juristische Grundlage ist das Urteil zur Störerhaftung des Bundesgerichtshofs. Starbucks und Co sind der Überzeugung, Internetzugänge anbieten zu können - vorerst.
Rapidshare kann nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Auch muss der Sharehoster keine Dateinamen filtern, um illegale Uploads zu verhindern.
Wenn über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen werden, können Privatpersonen dafür in Anspruch genommen werden. Von ihnen können Unterlassung und Abmahnkosten verlangt werden, nicht aber Schadensersatz. Das entschied der Bundesgerichtshof.
re:publica 2010 Deep Packet Inspection ermöglicht einen tiefen Blick in die Datenpakete, die über das Internet transportiert werden - und eröffnet weitreichende Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten. Experten halten die Technik dennoch nicht per se für schlecht: Im Bereich Sicherheit ist sie unverzichtbar.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 26. März 2010 (325 O 321/08) eine Verantwortlichkeit des Vereins Wikimedia Deutschland für einen Wikipedia-Artikel verneint. Ähnlich hatte zuvor auch das Landgericht Köln entschieden.
Die Betreiber des Videoportals Youtube haften als Störer, wenn ein die Persönlichkeitsrechte verletzendes Video trotz Anzeige über das eigene Flagging-System nicht sofort entfernt wird. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden.
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Vater für online begangene Urheberrechtsverletzungen seiner volljährigen Tochter als Mitstörer in Haftung genommen. Das Gericht sieht den Vater in der Pflicht, "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" zu ergreifen.
Im Internet können sich Jugendliche über traditionelle Grenzen hinweg informieren - auch über Themen, die nicht für sie geeignet sind. Da Eltern sie nicht ständig beaufsichtigen können, will der Europarat Provider dazu verpflichten, jugendgefährdende Inhalte von ihren Servern zu löschen.
Das OLG Hamburg hat der Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen "Störerhaftung" von Forenbetreibern eine deutliche Abfuhr erteilt. Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen des Kochbuch-Betreibers Folkert Knieper.
Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.
Das Unternehmen Webby United, das einen eDonkey-Server in Deutschland betreibt, wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf von der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter freigesprochen. Warner Music hatte geklagt, weil auf dem Server Titel eines Warner-Künstlers zu finden waren.
Das Landgericht Düsseldorf hat dem Rapper Bushido in einem Rechtsstreit um unerlaubte Downloads recht gegeben. Bushido war gegen drei Rentner vorgegangen, die seine Musik aus einer illegalen Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Diese versichern zwar, keine Musik unerlaubt heruntergeladen zu haben, doch darauf kommt es nach Angaben des LG Düsseldorf nicht an.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sieht Inhaber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte unerlaubt mitbenutzt wird. Die Musikindustrie hatte gegen einen Inhaber eines Internetanschlusses geklagt. Über sein WLAN-Netz war Musik in einem Filesharing-Dienst angeboten worden, ohne dass er davon wusste.
Freenet haftet nicht für die auf seinen Seiten eingebundenen Inhalte der Wikipedia, entschied das Landgericht Hamburg. Geklagt wurde gegen eine Passage in einem Wikipedia-Artikel, die Freenet nach Kenntnisnahme gelöscht hatte.
Freie Netze bieten Privatpersonen die Möglichkeit, sich ohne kommerzielle Anbieter miteinander zu vernetzen und eine Art "Netzwerk-Allmende" zu etablieren. Ein gemeinsames Geben und Nehmen steht dabei im Vordergrund, doch was einfach klingt, kann ungewollte rechtliche Folgen haben. Reto Mantz beschäftigt sich in seiner Doktorarbeit mit den Pflichten der Nutzer und der Frage, welche Rechtsfolgen die Teilnahme an offenen Netzen haben kann.
Das Thüringer Oberlandesgericht hat die verkleinerte Anzeige von auf Websites gespeicherten Bildern durch Google als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Die Unterlassungsforderung der klagenden Künstlerin hat das Gericht allerdings zurückgewiesen.
Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internetzugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte.
Dell hat sich viel Zeit mit seinem Ultrabook gelassen und mit dem XPS 13 ein Gerät geschaffen, das in erster Linie gut aussehen soll. Herausgekommen ist aber auch ein gut ausgestattetes Notebook. Im Test störten uns vor allem die Temperaturempfindlichkeit und das Touchpad von Cypress.
(Dell)
Logitech bietet mit dem Ultrathin Keyboard Cover eine neue Tastaturhülle für das iPad an. Die Tastatur ist besonders flach, verfügt über einen Akku und wird per Magnet ans iPad gehängt.
(Ipad Tastatur)
Samsung hat eine neue Transistor-Struktur auf Basis von Graphen entwickelt, mit der sich die Grenzen herkömmlicher Silizium-Chips überwinden lassen sollen. Samsung spricht von einem "Wundermaterial".
(Graphen)
Microsoft hat das Geschäftsmodell von Age of Empires Online geändert: Spieler können sich nun entscheiden, ob sie zusätzliche Inhalte entweder selbst freispielen oder für schnelles Vorwärtskommen echte Euro investieren.
(Age Of Empires)
Noch vor Weihnachten soll Nikons neue DSLR D5200 in den Läden stehen. Sie bietet einen besseren Autofokus und schnelleren Prozessor als ihr Vorgänger und vor allem eine Auflösung, die bisher nur bei Vollformatsensoren üblich war. Sie kostet so viel wie die D7000, die bald billiger werden dürfte.
(Nikon D5200)
Der große Anteil des Betriebssystems, vorinstallierte Anwendungen und Wiederherstellungsfunktionen knapsen sowohl von Surface Pro als auch vom Macbook Air ungefähr gleich viel vom Festplattenplatz ab, wie ein Vergleich zeigt. Derweil verhagelt ein Schneesturm Microsofts Premiere.
(Macbook Air)
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