Weltweite Klagewelle gegen Tauschbörsennutzer

Musikindustrie: Eltern haften für ihre Kinder

Mit einer neuen Klagewelle gegen Nutzer von Tauschbörsen in zehn Ländern will die Musikindustrie ihren Kampf gegen unerlaubte Musikkopien auf eine neue Stufe stellen - vor allem Eltern einen Warnschuss versetzen. Diese sollen darauf achten, was ihre Kinder mit dem Computer treiben oder die Zeche zahlen, die ihre Kinder anrichten. Einigen Tauschbörsennutzern wurde sogar der Internetzugang gekappt.

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Rund 2.000 Fälle in zehn Ländern zettelt der Verband der Musikindustrie (IFPI) an. Allein in Deutschland wurden 1.233 Strafanzeigen gestellt. In Dänemark wurden Nutzern von Tauschbörsen mit entsprechenden Verfügungen die Internetzugänge gesperrt, ähnlich wie zuvor in Frankreich. In Italien wurden Durchsuchungen bei einzelnen Tauschbörsennutzern und Server-Betreibern durchgeführt und rund 70 Computer beschlagnahmt. Auch Kinderpornografie sei hierbei gefunden worden.

Man greife gezielt so genannte "Uploader" an und meint damit Personen, die hunderte oder tausende Songs in Tauschbörsen anbieten, Zahlen, die bei ein paar getauschten CDs schnell entstehen. Darunter sind Nutzer der Peer-to-Peer-Systeme FastTrack (Kazaa), Gnutella (BearShare), eDonkey, DirectConnect, BitTorrent, Limewire, WinMX und SoulSeek.

Die Musikindustrie betont dabei wieder einmal, dass es jeden, der Tauschbörsen nutzt, treffen kann. Unter den aktuellen Fällen seien beispielsweise ein finnischer Zimmermann, ein britischer Postmitarbeiter, ein tschechischer IT-Manager, ein deutscher Richter sowie ein deutsches Rentner-Ehepaar. Die meisten Personen seien aber männlich und zwischen 20 und 35 Jahre alt.

Mit dabei sind aber explizit auch Eltern, die für Handlungen ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Die IFPI verbindet dies mit einer ausdrücklichen Warnung an Eltern, die dafür verantwortlich seien, was ihre Sprösslinge mit dem Familiencomputer anstellen. Die IFPI verweist auf entsprechende Informationskampagnen und die Software Digital File Check, die Computer von Tauschbörsensoftware befreien soll.

  In Deutschland verweist die IFPI auf diverse Gerichtsurteile, nach denen die Inhaber von Telefonanschlüssen dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden (Störerhaftung). Das Landgericht Düsseldorf habe beispielsweise entschieden, dass die Eltern haftbar für illegale Musikangebote bei bearshare ihrer beiden Söhne im Alter von 15 und 16 Jahren sind. Sie zahlten Gerichtskosten und Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro. Ein Krankenhaus in Kassel zahlte 5.500 Euro Schadensersatz, weil Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2.000 Titel illegal zum Herunterladen angeboten hatten.

Insgesamt stieg die Zahl der Verfahren gegen Tauschbörsennutzer allein außerhalb der USA damit auf über 5.500. Soweit es zu außergerichtlichen Einigungen kam, zahlten die Beklagten im Durchschnitt 2.633,- Euro.


Bromierer 24. Feb 2008

So, dann mach ich's anders. Analog Musik zu überspielen ist weiterhin erlaubt, lediglich...

Bromierer 24. Feb 2008

Wahrscheinlich gehörtst du zu der Sorte von Lebewesen, die sich selbst am liebsten reden...

Bromierer 24. Feb 2008

Bist du wirklich so ein Opfer, dass du das denkst? Ich glaube, lesenswert sind einzig und...

TSD 13. Jun 2006

Hihi - träum du man ruhig weiter. Geh in die Politik, werd zum Faltenwurf, nenn dich...

Naji 24. Apr 2006

hihi, das kann er garnicht ernst meinen - das würde (meiner meinung nach) die bisher...

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eltern haften für ihre kinder



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