Ein neuer Vertrag muss für die Routerfreiheit abgeschlossen werden, wenn Kunden schon einige Jahre bei Unitymedia sind. Grund seien "umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme", meint das Unternehmen.
Im Kundenforum von Vodafone wird erklärt, dass man sein Leihgerät auch mit dem Ende des Routerzwangs nicht los wird. Es werde im Störungsfall benötigt. Updates der Firmware sind hier weiter untersagt.
Kurz vor Inkrafttreten der Routerfreiheit zeigt sich erneut, wie wichtig die freie Auswahl von Routern ist: Unitymedia warnt erneut vor einer Sicherheitslücke in den Standardroutern von UPC.
Golem.de wollte von AVM wissen, welche Vorteile die Nutzer von der Abschaffung des Routerzwangs haben. Neben dem DVB-C-Tuner für das Streaming des TV-Programms auf mobile Geräte im WLAN wird noch mehr geboten.
Nicht jede Kabelbox aus den Niederlanden oder aus den USA werde im Kabelnetz von Unitymedia funktionieren, kündigte der Kabelnetzbetreiber an. Andere Geräte könnten gestört werden. Wenn es zu Beeinträchtigungen komme, werde Unitymedia die Geräte nicht provisionieren.
Nach Ansicht der Kabelnetzbetreiber gilt die gesetzliche Abschaffung des Routerzwangs nur für Neukunden. Nach anfänglicher Verwirrung sollen aber nun auch Bestandskunden von Unitymedia die Zugangsdaten erhalten.
Die WLAN-Standardpasswörter einiger von Unitymedia verwendeten Router bieten offenbar keinen guten Schutz vor Angreifern - Kunden sollen diese deswegen ändern. Doch der Aufruf von Unitymedia wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
32C3 Die Zwangsrouter von Vodafone Kabel haben vermutlich über Jahre hinweg eklatante Schwachstellen gehabt, die für Spionagezwecke ausgenutzt werden konnten. Der Hacker Alexander Graf will auf dem 32C3 in Hamburg weitere Details zu dem Hack vorstellen.
TV-Kabelnetzbetreiber wenden ein, dass eine freie Routerwahl technisch nicht möglich sei. Denn anders als in DSL-Kupferdoppelader-Netzen gebe es in Kabelnetzen "keine dedizierte, individuell vom Netzbetreiber adressierbare physische Anschlussleitung zum Kunden".
Offenbar ist die neue Fassung der Tranzparenzverordnung, die einen Routerzwang wieder zulässt, nicht mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgesprochen gewesen. Während die Bundesnetzagentur weiter schweigt, stellte das übergeordnete Ministerium dies nun klar.
Ein IT-Verband kritisiert den Richtungswechsel der Bundesnetzagentur beim Routerzwang und hofft auf die Regierung. Doch die Ministerien dürften der neuen Tranzparenzverordnung zugestimmt haben.
In einem geänderten Entwurf der Transparenzverordnung öffnet die Bundesnetzagentur ein Schlupfloch, mit dem Provider ihren Kunden doch einen Zwangsrouter vorschreiben könnten. Das widerspricht den bisherigen Plänen der Bundesregierung.
Die Verordnung gegen den Routerzwang soll laut Bundesnetzagentur in einigen Monaten in Kraft treten. Doch DSL-Anbieter vervollkommnen derweil den Zwangsrouter immer weiter.
Der Kunde werde zum Bittsteller degradiert und der Routerzwang eigentlich nicht abgeschafft, so die Kritik des Chaos Computer Clubs und der FSFE an der Bundesnetzagentur. So müssten für die volle Austauschbarkeit der Geräte auch die verwendeten Protokolle bekannt sein.
Der Routerzwang soll in Deutschland durch eine Transparenz-Verordnung der Bundesnetzagentur beendet werden. Zudem sollen die Kunden genau darüber informiert werden, welche Dienste ins Datenvolumen miteinberechnet werden und welche nicht.
In der Anhörung zum Routerzwang stellt sich die Bundesnetzagentur offenbar doch auf die Seite der Internet Service Provider. Danach endet deren Netz am Router, nicht an der TAE-Dose des Kunden.
In einer Branchenbefragung geht die Bundesnetzagentur nach langem Zögern nun das Problem des Routerzwangs an. Die erste Reaktion kam von der Free Software Foundation Europe.
Wirtschaftsminister Philipp Rösler will offenbar noch vor der Bundestagswahl einen Vorstoß zur Regelung der Netzneutralität einbringen. Auch der Routerzwang mancher Anbieter soll künftig fallen.
Aus Hamburg kommt ein Versuch, mit einem Gesetz den Routerzwang zu beseitigen. Nachdem die Bundesnetzagentur erklärt hat, dass sie wegen eines Gesetzes keine Handhabe dagegen habe, erklärt die Bundesregierung, sie sei nicht zuständig.
Die Bundesnetzagentur lässt den Routerzwang zu, weil ein Gesetz über Funkanlagen dies ermöglicht. Eine parlamentarische Nachfrage will wissen, warum das eigentlich so ist.
Der Routerhersteller AVM kritisiert, dass die Bundesnetzagentur Betreibern das Recht zugesteht, dem Kunden einen Router vorzuschreiben. In Mobilfunknetzen wäre so etwas unvorstellbar.
Nach eingehender Prüfung steht laut Bundesnetzagentur nun fest: Wer einen eigenen Router einsetzen will, um Blockaden bei Call-by-Call und VoIP zu beenden, hat kein Anrecht auf Herausgabe der dazu erforderlichen Zugangsdaten vom Netzbetreiber.
Der Deutschland-Chef der Telekom bekommt Ärger mit der Bundesnetzagentur. Sie prüft, ob der Konzern gegen Wettbewerbsregeln verstößt.