Nach der Ende 2010 misslungenen Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) planen die Länderchefs nun einen neuen Anlauf: Die Rundfunkkommissionen sollen einen neuen Entwurf erarbeiten. Ein Vertreter der Piratenpartei kritisiert das geplante Vorgehen.
Um Kinder und Jugendliche vor mutmaßlich ungeeigneten Onlineinhalten zu schützen, setzt die Kommission der Landesmedienanstalten auf Filtersoftware. Jetzt sind die Programme von zwei Anbietern offiziell anerkannt - Vertreter der Spielebranche sind darüber froh.
ZDF-Intendant Markus Schächter wünscht sich einen möglichst breit aufgestellten gesellschaftlichen Dialog zur Neuordnung des Jugendmedienschutzes. Er lehnt es ab, im Jugendmedienschutz ohne gesetzliche Grundlagen Fakten zu schaffen.
Eine Lücke im Jugendschutzsystem der Bundesrepublik ist geschlossen: FSK und USK sind ab sofort offiziell für den Onlinebereich anerkannt. Spielepublisher und -entwickler begrüßen den Schritt der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Die Spielebranche kann auf baldige Rechtssicherheit für Onlineinhalte mit Jugendschutzrisiken hoffen: Ein Filter für problematische Angebote steht vor der Zertifizierung durch die KJM.
Seit die umstrittene Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags vom Tisch ist, suchen die Initiatoren nach einem neuen Ansatz. Bei einem Treffen in München wurde darüber diskutiert - und die Gegenargumente der Netzgemeinde gehört.
Die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) ist gestoppt, die Spielebranche sieht sich vor einem Scherbenhaufen - denn nun ist unklar, wie Jugendliche künftig vor gewalthaltigen Spielen im Internet geschützt werden sollen.
Webseiten müssen zumindest vorerst nicht mit Alterskennzeichen versehen werden: Die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages wird Anfang 2011 nicht in Kraft treten. Das Regelwerk hat keine Chance mehr, im Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Mehrheit zu bekommen.
Die Unternehmen der Spielebranche sollen mit dem voraussichtlich ab 2011 gültigen Jugendmedienschutzstaatsvertrag klarkommen: Das ist das erklärte Ziel der USK. Dazu veröffentlicht die Einrichtung ein modulares Angebot.
Der Suchmaschinenanbieterverband Suma will die Ratifizierung des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages der Länder (JMStV) verhindern und schießt sich dazu auf die Grünen-Politiker aus NRW ein. Die Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) fordert derweil eine dringende Änderung, aktuell sei der JMStV für den Jugendschutz wirkungslos.
Die ersten Blogs kündigen ihre Schließung an, Datenschützer und Unternehmen schimpfen - trotzdem gilt es als sicher, dass alle Landesparlamente der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zustimmen und das Gesetz Anfang 2011 in Kraft tritt.
Im Dezember 2010 stimmt die SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen über den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag ab. Der AK Zensur hat jetzt einen offenen Brief veröffentlicht, der die Partei zum Stopp der neuen Regelungen auffordert. Über 50 teils namhafte Unterzeichner unterstützen die Initiative.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben einstimmig die Novelle zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag verabschiedet. Zu den von Kritikern geforderten großen Änderungen kam es nicht - nur im Hinblick auf FSK und USK sowie auf die Evaluierungsfrist hat sich noch etwas getan.
Das eine Zeit lang drohende, weitreichende Herstellungs- und Verbreitungsverbot für sogenannte "Killerspiele" ist wohl endgültig vom Tisch - so ein Regierungsvertreter bei einer Sitzung des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag.
Bislang prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zwar Offlinespiele, ist aber nicht als zentrale Freigabestelle für Onlinespiele vorgesehen. Geschäftsführer Felix Falk erwartet, dass sich das im Verlauf der Verhandlungen noch ändert.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) überarbeitet. Das hat Folgen vor allem für die Anbieter von Onlinespielen.
Die kommende Beratung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird von Protesten begleitet werden. Denn die Pläne der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wecken bei Internetbürgerrechtlern schlimmste Befürchtungen.
Deutsche Jugendschützer wollen die Webseiten von österreichischen Spieleversendern indizieren, weil sie deren Webangebote für jugendgefährdend halten. Sie stört, dass Videospiele ohne Freigabe für Minderjährige aus Österreich importiert werden.
Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so interpretiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei von ihr in Auftrag gegebene Gutachten. Allerdings macht das vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erstellte Gutachten, das sich mit den rechtlichen Aspekten solcher Sperrungen befasst, Eingriff in die Grundrechte durch solche Sperrungsmaßnahmen aus.
Die Abfrage einer Personal- oder Reisepassnummer reicht nicht aus, um den jugendschutzrechtlichen Anforderungen bei pornografischen Internetangeboten gerecht zu werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (AZ I ZR 102/05) und stellt zudem fest: "Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht."
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat zwei Internetangebote mit Bußgeldern geahndet, die Minderjährige in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen. Die Verfolgung solcher Angebote soll Pädosexuelle am Einstieg in kinderpornografische Angebote im Internet hindern.
Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung passte die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ihre Vereinsdokumente den neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Jugendmedienschutzes an und machte damit nach eigenen Angaben den entscheidenden Schritt, um nunmehr kurzfristig eine offizielle Anerkennung im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zu beantragen.