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.xxx

Die sponsered Top-Level-Domain (sTLD) .xxx ist Unternehmen der Erotikbranche vorbehalten. Sie wurde nach langem Ringen mit der Icann vom Domainverwalter ICM Registry gestartet. Im Jahr 2010 waren von den eine Million Websites, die weltweit die meisten Visits verzeichnen, rund vier Prozent oder 42.337 pornografisch.

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Ein Kind schaut auf ein Notebookdisplay. (Bild: AFP/Getty Images) (AFP/Getty Images)

Opt-out: Voraktivierter Jugendschutzfilter gefordert

Auch Baden-Württembergs Landesanstalt für Kommunikation plädiert für eine von den Providern voraktivierte Jugendschutzsperre wie in Großbritannien. Durch eine Opt-out-Regelung setzten sich Erwachsene aktiv mit dem Jugendschutz auseinander, sagt deren Präsident im Gespräch mit Golem.de.
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Online-Datenspeicher: Dropbox mit E-Mails befüllen

Der Datenabgleichsdienst Dropbox kann von Hause aus über Desktopanwendungen, Smartphones und Tablets angesteuert werden - aber ausgerechnet über die Internetbasisanwendung E-Mail nicht. Ein Programmierer hat nun Abhilfe geschaffen und erlaubt den Upload von Daten per elektronischer Post.
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Amazon: WeTab kommt erst im September 2010 (Update)

Neofonie-Vertriebspartner Amazon gibt an, dass das WeTab (ehemals WePad) voraussichtlich ab dem 19. September 2010 lieferbar ist - Vorbesteller wurden ebenfalls informiert. Eigentlich sollte der Linux-basierte Tablet-PC bereits im August in größeren Stückzahlen erhältlich sein.

Aus für .xxx

Antrag auf Einrichtung eines "Rotlichtbezirks" im Internet abgelehnt. Die ICANN hat die Einführung der Porno-Domain .xxx nun endgültig abgelehnt. Über drei Jahre war um die Einführung der Top-Level-Domain gerungen worden.

.xxx abgelehnt

Kein Rotlichtbezirk für das Internet. Die Internetbehörde ICANN hat die Einführung der Top-Level-Domain .xxx für Erwachsenen-Sites endgültig abgelehnt. Damit erhält das Internet nun doch keinen Rotlichtbezirk. Konservative, aber auch Porno-Anbieter waren gegen die Domain.

Bericht: Sony verschiebt Blu-ray-Filmstart

Verspätete Abspielgeräte sorgen für spätere Filmauslieferung. Eigentlich sollte es in den USA im Mai 2006 losgehen mit der Blu-ray Disc und darauf gespeicherten hochauflösenden Spielfilmen. Nachdem aber die ersten Abspielgeräte erst verspätet im Juni 2006 erscheinen, will Sony Pictures Home Entertainment laut eines Berichts des Hollywood Reporter auch die Filme erst einen Monat später ausliefern.

USA wollen XXX-Sites an die Kandare nehmen

Warnhinweise und Verbot von Suchmaschinen-Spamming. Das US-Justizministerium hat eine Gesetzesinitiative vorgestellt, die zur Bekämpfung der Kinderpornografie und zur Verbesserung des Jugendschutzes in den USA eingeführt werden soll.

Blu-ray soll am 23. Mai 2006 starten

Erster Player und erste Filme für die USA angekündigt. Am 23. Mai 2006 will Sony erste Filme auf Blu-ray Disc (BD) veröffentlichen. Am gleichen Tag will Samsung den ersten kommerziell erhältlichen Blu-ray-Player auf den US-Markt bringen. Player von Pioneer und Sony sowie ein Sony-Notebook mit BD-Laufwerk sollen kurze Zeit später folgen.

Erste Spielfilme für Blu-ray und HD-DVD angekündigt

Sony Pictures und Paramount nennen Spielfilmtitel für Blu-ray respektive HD-DVD. Mit Paramount und Sony Pictures haben zwei Hollywood-Studios erste Spielfilme aus ihrem Sortiment für die beiden DVD-Nachfolger Blu-ray und HD-DVD benannt. Während Sony Pictures sich voll auf Blu-ray stürzt, wird Paramount beide DVD-Nachfolgeformate unterstützen. Zunächst sollen die hochauflösenden Filmscheiben nur in den USA auf den Markt kommen.
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Weniger Nackedeis bei Google Base (Update)

Google entfernt offenbar zahlreiche Pornoangebote aus Webdatenbank. Nachdem vor allem Blogger seit einigen Tagen darauf hingewiesen haben, dass pornografisches Material sehr einfach per Google Base zu finden war, hat Google nun offenbar den Kehrbesen geschwungen und wohl zahlreiche Einträge aus der Webdatenbank entfernt. Die Nutzungsbedingungen von Google Base sehen vor, dass auch erotisches oder pornografisches Material in der Webdatenbank auftauchen darf.

ICANN akzeptiert Antrag auf Porno-Top-Level-Domain .xxx

Verhandlungen über neue sTLD .xxx sollen beginnen. Nach rund einem Jahr der Evaluation hat die Internet Corporation For Assigned Names and Numbers (ICANN) den Antrag von ICM Registry zur Einrichtung der Sponsored Top-Level-Domain .xxx nun akzeptiert. Die neue Top-Level-Domain soll einen Bereich mit Inhalten für Erwachsene schaffen.

Sony PSP - Europa-Start mit vielen Spielen, Filmen und Musik

Preise für Spiele, UMD-Spielfilme und UMD-Musikvideos wurden nicht genannt. Nach langem Schweigen hat Sony Computer Entertainment Europe (SCEE) nun bekannt gegeben, was zum Europa-Verkaufsstart der PlayStation Portable (PSP) auf dem Spiele-Handheld zu sehen und zu hören sein wird. Darunter 29 teils prominente Spiele, 16 Spielfilme sowie einige Musikvideos auf UMD.

Videogucken auf der PSP - teurer Spaß?

Weitere Spielfilme auf UMD angekündigt. Sony Computer Entertainment bewirbt sein Spiele-Handheld PlayStation Portable (PSP) als mobile Unterhaltungszentrale - auch Musik und Filme lassen sich damit wiedergeben. Nun hat Sony Pictures Entertainment einen weiteren Spielfilm für die nur von der PSP nutzbaren Universal Media Disc (UMD) angekündigt und die Preise der bereits bekannten UMD-Filme genannt.

Sony bringt Spielfilme auf die PSP

Monatliche Veröffentlichungen ab April 2005 geplant. Geht es nach Sony Computer Entertainment, so ist die PlayStation Portable, kurz PSP, nicht nur ein Spiele-Handheld, sondern dient auch als mobiler Foto-, MP3- und Videoplayer. Passend dazu hat Sony Pictures Home Entertainment (SPHE) nun für die USA vier Filme angekündigt, die auf Universal Media Disc (UMD) für die PSP erscheinen sollen.
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Buch erklärt Shader-Programmierung für Spieleentwickler

"Shaders for Game Programmers and Artists" von FS-2006-Entwickler veröffentlicht. Mit dem neuen und bisher nur in Englisch erhältlichen Buch "Shaders for Game Programmers and Artists" sollen Spieleentwickler und Grafiker in die Shader-Programmierung moderner Grafikkarten eingeführt werden. Der Autor des Buches, der Spieleentwickler Sebastien St-Laurent, entwickelt derzeit bei Microsoft am Flight Simulator 2006 mit.

Urteil: Website-Impressum muss schnell auffindbar sein

Längere Suche ist dem Nutzer nicht zuzumuten. Nach einem Urteil (Az. 29 U 4564/03) des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. Februar 2004 müssen Website-Betreiber einen Link zum Impressum einfach zugänglich machen. Wenn dieses erst nach längerer Suche am untersten Rand der Startseite zu finden ist, erfüllt dies nicht die Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).