Zwei Bundesländer: Polizeibehörden kaufen bei Datenhändlern ein
Deutsche Polizeibehörden haben die Nutzung von Datenhändlern für ihre Ermittlungen eingeräumt. Das berichten der Bayerische Rundfunk(öffnet im neuen Fenster) und Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf die Landeskriminalämter (LKA) von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Neun der angefragten Bundesländer verweigerten die Auskunft, während fünf den Einsatz solcher Dienste verneinten.
Seit Jahren ist bekannt, dass Standortdaten aus dem Smartphone unter Umständen mehr als den aktuellen Aufenthaltsort verraten können. Sie können Rückschlüsse darauf zulassen, welchen Beruf jemand hat, oder sogar einzelne Personen identifizieren.
Solche Daten werden häufig über Onlinewerbung generiert und im großen Umfang an interessierte Unternehmen oder Behörden verkauft. Im Juli 2024 ergab eine Recherche der beiden Medien, dass die Daten Bewegungsprofile von Millionen Menschen aus Deutschland offenlegten.
Den Berichten zufolge belegt die Antwort des LKA Mecklenburg-Vorpommern erstmals, dass eine deutsche Strafverfolgungsbehörde kommerziell gehandelte Standortdaten auswertet. Das LKA Brandenburg gab zumindest an, "zur Bekämpfung von unterschiedlichen Kriminalitätsphänomenen" Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Ob es sich dabei ebenfalls um Standortdaten handelt, ließ die Behörde auf Nachfrage offen.
Keine rechtliche Grundlage
Als Reaktion auf die Recherche leitete der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern den Berichten zufolge eine Prüfung ein. Weder seine Behörde noch die anderen 15 angefragten Landesdatenschutzbehörden sähen eine rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.
Der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er sprach von einem "wirklich massiven" Risiko, dass Behörden Daten erhielten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.
Problematisch ist beispielsweise, dass über die Daten ähnliche Erkenntnisse wie über eine Funkzellenabfrage gewonnen werden können. Eine solche Abfrage muss jedoch von einem Richter genehmigt werden, was nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt aus Mecklenburg-Vorpommern bei den kommerziellen Daten nicht der Fall ist.
Ob Polizeibehörden des Bundes solche Dienste nutzen, ist ebenfalls offen. Entsprechende Fragen könnten für das BKA, die Bundespolizei und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) aus Gründen des Staatswohls nicht einmal in eingestufter Form beantwortet werden, teilte die Bundesregierung im Dezember 2025 auf eine parlamentarische Anfrage hin mit.
In ihrer Antwort auf die Anfrage schloss die Regierung nicht aus, "dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann". Dies müsse "im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden".
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