Zwangsbeglückung: Vernetzte Stromzähler könnten Verbraucher noch mehr kosten

Wie stark sind künftig die Stromzähler der bundesdeutschen Haushalte digitalisiert und wer muss dafür bezahlen? Die seit einigen Jahren intensiv diskutierten Fragen werden voraussichtlich in den kommenden vier Wochen entschieden. Am 13. April findet dazu eine öffentliche Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages(öffnet im neuen Fenster) statt. In der letzten Aprilwoche könnten die Abgeordneten endgültig darüber abstimmen. Die Entscheidung wird sich in Zukunft auf alle deutschen Haushalte auswirken. Nicht immer zu deren Vorteil.
Nach Verbraucher- und Datenschützern haben inzwischen auch die Stromversorger ihre Bedenken an den Regierungsplänen geäußert. Es spricht in der Regel für die Regierung, wenn die Kritik der einzelnen Interessengruppen in die entgegengesetzte Richtung geht. Während die Verbraucherschützer die möglichen Kosten für den Einbau vernetzter Stromzähler, sogenannter intelligenter Messsysteme, für zu hoch halten, befürchten die sogenannten Verteilnetzbetreiber (VNB) wie Stadtwerke und Energiekonzerne, dass ihre Kosten für Einbau und Betrieb der Geräte nicht gedeckt werden.
Aus Bruttopreisen sollen Nettopreise werden
Um die Ausgaben der Haushalte zu begrenzen, hat die Bundesregierung verbrauchsabhängige Preisobergrenzen für den Einbau intelligenter Messsysteme beschlossen. Diese liegen bei einem Jahresverbrauch unter 2.000 kWh bei 23 Euro im Jahr, bei einem Verbrauch zwischen 2.000 und 3.000 kWh bei 30 Euro im Jahr, bei einem Verbrauch zwischen 3.000 und 4.000 kWh bei 40 Euro und einem Verbrauch von 4.000 bis 6.000 kWh bei 60 Euro. Ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh ist der Einbau der Messsysteme verpflichtend. Dabei dürfen laut Gesetzentwurf den Verbrauchern jährlich nicht mehr als 100 Euro für den Betrieb in Rechnung gestellt werden.




Nach Ansicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind diese Obergrenzen jedoch aus zwei Gründen zu niedrig. Zum einen habe die Bundesregierung bei den Preisempfehlungen einer Wirtschaftlichkeitsstudie(öffnet im neuen Fenster) aus den Nettoangaben Bruttopreise gemacht. Zum anderen sei der Umfang der Leistungen, die die Stromversorger erbringen müssten, im Vergleich zur Studie erhöht worden. In einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) für den Bundestag heißt es daher: "Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb decken dauerhaft nicht die beim Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme entstehenden Kosten." Sollten sich die Versorger durchsetzen, würden die Preisobergrenzen noch einmal um 19 Prozent angehoben.
Mehrfachnutzung von Gateways lohnt sich
Das ist nach Ansicht des BDEW vor allem bei Haushalten erforderlich, die mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Denn in diesem Fall ist der Einbau der teuren Messsysteme verpflichtend. "Die Kosten für umfangreiche Umbaumaßnahmen des Zählerplatzes in den Kundenanlagen dürfen nicht zulasten der Messstellenbetreiber gehen" , fordert der Verband. Anders gesagt: Nach den Vorstellungen des BDEW sollen die Verbraucher für die Kosten aufkommen, obwohl der Nutzen der vernetzten Zähler für sie sehr begrenzt ist.
Dabei verschweigt der BDEW geflissentlich, dass sich mit den neuen Stromzählern sogar gut Geld verdienen lässt. Denn die Regierung hat den Messstellenbetreibern die Option eingeräumt, auch solche Haushalte an ein intelligentes Messsystem anzuschließen, die weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Was für 38,5 Millionen der 45 Millionen Messstellen in Deutschland gilt. Diese Option könnte vor allem in Mehrfamilienhäusern genutzt werden, bei denen an ein einzelnes Smart Meter Gateway, das die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht, bis zu 256 elektronische Stromzähler angeschlossen werden können.
CDU fordert flexiblere Tarife
Dabei kann der Stromversorger von jedem Verbraucher die festgelegten Höchstpreise verlangen, obwohl die Kosten schon von einem Verbraucher mit 6.000 Kilowattstunden getragen würden. Ein BDEW-Sprecher räumte auf Anfrage von Golem.de ein: "Je mehr Messeinrichtungen an ein Gateway angeschlossen werden, desto wirtschaftlicher ist der Betrieb." Der Verband geht allerdings davon aus, dass durchschnittlich auf ein Gateway nur 1,2 Zähler kommen. Der Verband beruft sich dabei auf eine Studie der DENA aus dem Jahr 2014(öffnet im neuen Fenster) . "Ein hohes Zähler-Gateway-Verhältnis wird in der Realität nicht so oft erreicht," sagte der Sprecher weiter.
Das sieht die Bundesregierung jedoch ein wenig anders. Auf Anfrage von Golem.de teilte sie mit: "Die Preisobergrenzen des Gesetzentwurfs orientieren sich an einem effizienten Rollout; dazu gehört auch ein günstiges Zähler-Gateway-Verhältnis." Das heißt: Der Einbau der teuren Messsysteme soll sich für die Stromversorger dadurch rentieren, indem sie möglichst viele Zähler an ein Smart Meter Gateway anschließen. Befindet sich beispielsweise im Erdgeschoss eines städtischen Wohnhauses eine Bäckerei, die aufgrund ihres Verbrauchs ein intelligentes Messsystem benötigt, könnte der Versorger nach eigenem Gutdünken alle anderen Haushalte ebenfalls daran anschließen. Und kein Haushalt könnte dem widersprechen.
Widerspruchsmöglichkeit wird wohl nicht kommen
Gäbe es beispielsweise in dem Haus noch zehn weitere Haushalte mit einem Verbrauch von bis zu 4.000 Kilowattstunden im Jahr, könnte der Messstellenbetreiber noch weitere 400 Euro im Jahr einnehmen, obwohl die Kosten für das Smart Meter Gateway bereits von der Bäckerei getragen würden. Kein Wunder, dass die Verbraucherschützer vehement eine Widerspruchsmöglichkeit für Normalverbraucher verlangen . Auch der Bundesrat hatte dies gefordert .
Dass diese Möglichkeit noch von der großen Koalition im Bundestag eingeräumt wird, ist eher unwahrscheinlich. In der ersten Lesung des Gesetzes Ende Februar hatte der CDU-Abgeordnete Jens Koeppen sogar gefordert(öffnet im neuen Fenster) : "Bei der Auskömmlichkeit sollten wir vielleicht noch ein paar Gedanken darüber verschwenden, ob die Preisobergrenzen den Brutto- oder den Nettowert angeben." Das heißt, eine Anhebung der Obergrenzen um die 19 Prozent für die Mehrwertsteuer ist nicht ausgeschlossen. Wenigstens sprach sich Koeppen für "flexible Preisobergrenzen" aus. Mit dem Argument: "Viele Anbieter sagen nämlich: Es ist möglich, Preise unter den Preisobergrenzen, die jetzt gesetzt wurden, festzulegen."
Grüne sehen keinen 'Benefit' für Verbraucher
Denkbar wäre in diesem Zusammenhang, die Obergrenzen an das Zähler-Gateway-Verhältnis zu koppeln: Je mehr Zähler an ein Gateway angeschlossen sind, desto günstiger sollte der Anschluss für alle Haushalte sein. Konsequenter wäre allerdings, die Kosten für größere Verbraucher zu erhöhen, um den Normalverbrauchern im Gegenzug ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Dann würden sich tatsächlich nur solche Normalhaushalte ihren Stromzähler vernetzen lassen, die sich einen Vorteil über variable Tarife versprechen. Wobei sich die Kosten nur in wenigen Fällen durch niedrigere Tarife ausgleichen lassen .
Der Grünen-Politiker Oliver Krischer hat in der Bundestagsdebatte die große Koalition allerdings mit den Worten kritisiert: "Sie können den Verbrauchern einfach keinen Benefit anbieten, weil es überhaupt keine lastabhängigen Tarife gibt, von denen die Verbraucher einen Nutzen hätten." Zudem würden die Verbraucher ungleich behandelt, denn der Vermieter könne seinen Mietern vorschreiben, ein intelligentes Messsystem zu nutzen. "Wenn Sie eine Zwangsbeglückung vornehmen, können Sie nicht gleichzeitig auch noch eine Ungleichbehandlung machen" , sagte Krischer.
Zwangsabschaltung und Prepaid wird einfacher
Für einige Verbraucher könnte der Anschluss an ein Messsystem sogar direkte Nachteile haben. Denn in Kombination mit einer Schaltbox ist es für den Versorger nun viel einfacher, einem säumigen Kunden den Strom abzustellen. Allerdings ermöglicht dieses System auch Prepaid-Tarife, bei denen die Kunden wie bei ihrem Smartphone ihr Stromkonto aufladen können, wenn aufgrund finanzieller Probleme kein sicherer Bankeinzug möglich ist. Ein solches Angebot wird sogar von der Linkspartei-Chefin Katja Kipping als sinnvoll gelobt(öffnet im neuen Fenster) , weil dadurch die anfallenden Kosten für Sperrung und Entsperrung der Zähler reduziert würden. Zudem hätten die Verbraucher es selbst in der Hand, ihre Stromversorgung schnell wieder zu aktivieren.
In welchem Umfang die Versorger die Kleinverbraucher an die teuren Messsysteme anschließen wollen, ist derzeit unklar. Eine gewisse Hürde sieht der Gesetzentwurf vor, indem er vorschreibt, dass der Versorger dem Kunden eine "Visualisierung des Verbrauchsverhaltens" ermöglichen muss. Zwar schreibt der Entwurf nicht vor, wie dies umgesetzt werden soll, doch könnte es gerade in Mietshäusern aufwendig werden, Verbrauchern einen Zugriff auf die Verbrauchsdaten zu ermöglichen.
Da die Daten nur einmal im Jahr aus der Ferne ausgelesen werden sollen, ist ein Umweg über das Internet nicht möglich. Eine Datenverbindung zwischen dem Gateway im Keller und den einzelnen Wohnungen herzustellen, könnte für die Versorger zu aufwendig sein. Sollte diese Leistungsanforderung aus dem Gesetz gestrichen werden, gäbe es noch einen Grund weniger, der einen Zwangsanschluss von Verbrauchern an ein Messsystem rechtfertigen würde, aber einen Hinderungsgrund weniger für die Versorger, dies dennoch zu tun. Nach dem Willen des BDEW sollen kleine Privathaushalte möglichst wenig belastet werden. "Generell sollte der Einbau intelligenter Messsysteme nur dort erfolgen, wo Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen" , sagte der Sprecher.
Verteilnetzbetreiber wollen Daten aggregieren
In einem weiteren Punkt scheint die Kritik des BDEW jedoch auf offene Ohren zu stoßen. Dabei geht es um die Frage, wer die Daten aggregieren soll, die mit den intelligenten Messsystemen erhoben werden. Der Gesetzentwurf sieht in den Paragrafen 66 und 67 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) eine etwas merkwürdige Aufgabenverteilung zwischen den vier großen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und den Stromversorgern vor. Demnach sollen die ÜNB wie Tennet, Amprion, 50Hertz und TransnetBW die Daten der intelligenten Messsysteme "vorverdichten" , während die Verteilnetzbetreiber wie gehabt die Daten der herkömmlichen Zähler (Ferraris-Zähler) und elektronischen Zähler aggregieren sollen.
Nach Ansicht des BDEW ist dies jedoch ein umständliches Vorgehen, denn die einzelnen Beteiligten müssten sich dann gegenseitig die aggregierten Daten hin- und herschicken. Zudem seien die kleinteiligen Daten der einzelnen Messstellen für die ÜNB von wenig Interesse und nicht so leicht zu plausibilisieren. Der Versorger könne sie dagegen sinnvoller nutzen. Dabei geht es jedoch nicht darum, dass die Versorger die Verbraucherdaten "nicht umstandslos an die vier Betreiber des Übertragungsnetzes abtreten" wollen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb(öffnet im neuen Fenster) . "Jeder Beteiligte soll die Daten bekommen, die er braucht" , sagte der BDEW-Sprecher. Das sehe auch der Gesetzentwurf vor.
Nur große Verbraucher von Datenweitergabe betroffen
Die Botschaft scheint in der großen Koalition angekommen zu sein. So sagte der CDU-Politiker Koeppen im Bundestag: "Ich meine, dass es besser wäre, wenn die Daten ein Stadtwerk auswertet und nicht die vier großen Netzbetreiber. Ich glaube, das Vertrauen der Menschen in die Verteilnetzbetreiber ist größer als das in die Übertragungsnetzbetreiber." Eine solche Änderung halte er für besser, "insbesondere was die Akzeptanz durch die Menschen angeht" .
Ähnlich äußerte sich der SPD-Abgeordnete Florian Post. Der Bundestag wolle sich "die Vor- und Nachteile, die mit einer solchen Verlagerung vom Verteilnetzbetreiber zum Übertragungsnetzbetreiber verbunden sind, noch einmal in Ruhe anschauen" . Es stelle sich die Frage, "ob das wirklich so stattfinden soll" . Die Weitergabe der Daten betrifft im Grunde nur Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr. In allen anderen Fällen soll der Stromverbrauch wie bisher nur einmal jährlich abgelesen werden - solange der Kunde nichts anderes wünscht.
Derzeit kann man wohl davon ausgehen, dass es im Laufe der Beratungen noch an Änderungen am Gesetzentwurf kommt. Möglicherweise sind diese aber eher kosmetischer Natur und nicht unbedingt im Sinne der Verbraucher oder nicht so weitgehend, wie die Verbraucherschützer es fordern. Eine Zwangsbeglückung mit einem vernetzten Stromzähler wird vielen Stromkunden ebenso wenig gefallen wie der Rundfunkbeitrag für alle Haushalte.



