Zusatzgebühr für Unterkonto: Netflix nennt Details für erlaubtes Konten-Sharing

Jedes Netflix-Unterkonto für Extra-Mitglieder bietet rund um Profile weniger Funktionen als ein vollwertiges Netflix-Abo.

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Ein Netflix-Unterkonto hat nicht die gleichen Eigenschaften wie ein vollwertiges Netflix-Abo.
Ein Netflix-Unterkonto hat nicht die gleichen Eigenschaften wie ein vollwertiges Netflix-Abo. (Bild: Netflix/Montage: Golem.de)

Nachdem Netflix diese Woche die Zusatzgebühr für das Teilen eines Netflix-Kontos mit anderen Personen in Europa einführte, gibt es zusätzliche Details dazu. Der wichtigste Unterschied ist, dass es für Extra-Mitglieder sogenannte Unterkonten gibt, die Netflix bezüglich der Funktionen anders handhabt als ein reguläres Netflix-Abo.

Das fängt damit an, wie ein solches Unterkonto gebucht wird: Unterkonten können nur aus einem bestehenden Netflix-Abo heraus angelegt werden. Dafür erstellt der Kontoinhaber ein Unterkonto für ein Extra-Mitglied und kann eine Person dazu einladen, das Konto auch außerhalb des Hauptstandorts mitzuverwenden. Ein neues Unterkonto muss immer in dem Land aktiviert werden, in dem sich das Hauptkonto befindet. Der Hauptkontoinhaber kann das Unterkonto jederzeit kündigen.

Das Unterkonto muss der Inhaber des Hauptkontos bezahlen. Dazu wird die für das Hauptkonto verwendete Zahlungsmethode verwendet. Für das Unterkonto gibt es dann gesonderte Zugangsdaten, die anders als vom Hauptkonto sein können. Das Extra-Mitglied hat keinen Zugriff auf das Hauptkonto. Prinzipiell lassen sich Extra-Mitglieder nur einladen, wenn das Konto direkt bei Netflix gebucht wurde. Wenn das Netflix-Konto etwa über einen anderen Anbieter bezahlt wird, lassen sich laut Netflix keine Unterkonten anlegen.

Im Standardabo ist maximal ein Unterkonto erlaubt

Extra-Mitglieder lassen sich nur mit den Netflix-Abos Standard oder Premium einladen. Im preiswerten Basisabo können keine Unterkonten gebucht werden. Das Standardabo mit Inhalten in Full-HD-Auflösung kostet 12,99 Euro. Wer Filme und Serien in 4K-Auflösung sehen will, muss das Premiumabo für 17,99 Euro buchen. Kürzlich hat Netflix die Unterstützung für 3D-Audio aus drei Abomodellen entfernt, diese Funktion bleibt dem Premiumabo vorbehalten.

Wenn aus einem Standardabo heraus ein Unterkonto erstellt wird, kann das Extra-Mitglied alle Filme und Serien über Netflix in Full-HD-Auflösung anschauen. Im Standardabo darf maximal ein Unterkonto angelegt werden. Wird ein Unterkonto aus einem Premiumabo heraus gebucht, gibt es alle Filme und Serien für das Extra-Mitglied in 4K-Auflösung. Beim Premiumabo sind bis zu zwei Unterkonten erlaubt.

Kündigung für ein Unterkonto gilt unverzüglich

Ein Unterkonto kostet in Spanien monatlich 5,99 Euro - es ist davon auszugehen, dass diese Gebühr so auch in Deutschland erhoben wird, wenn diese Funktion hierzulande eingeführt wird. Die meisten Netflix-Abos kosten in Spanien so viel wie in Deutschland. Lediglich das Netflix-Abo mit Werbung ist in Spanien teurer und kostet dort 5,49 Euro monatlich - in Deutschland sind es 4,99 Euro im Monat.

Der Hauptkontoinhaber kann die Mitgliedschaft für ein Unterkonto jederzeit kündigen. Eine Kündigung für ein Extra-Mitglied erfolgt dabei mit sofortiger Wirkung. Der Haupkontoinhaber kann dann andere Personen als Extra-Mitglied einladen. Innerhalb eines Abrechnungsmonats lässt sich ein bestehendes Unterkonto maximal zweimal wechseln, also für eine andere Person zur Verfügung stellen.

Diese Beschänkungen gelten für Netflix-Unterkonten

Für Netflix-Unterkonten gelten zum Großteil die gleichen Beschränkungen wie für das Basisabo. Es sind keine parallelen Streams möglich und bezüglich der Download-Funktionen kann nur ein Gerät für die Offlinenutzung verwendet werden. Wer parallele Streams wünscht oder mehr Geräte für Downloads nutzen möchte, muss in ein anderes Netflix-Abo wechseln.

Die größte Beschränkungen in Unterkonten gibt es bei den Profilfunktionen. Nach Anbieterangaben gibt es bei vollwertigen Netflix-Abos bis zu fünf Profile und dabei stehen auch die Funktionen für Kinderprofile zur Verfügung. Für Unterkonten gibt es generell nur ein Profil, das sich nicht als Kinderprofil nutzen lässt. Bei dem einen Profil ist es möglich, alle Profildaten aus einem anderen Konto zu übertragen - speziell dafür hatte Netflix im Oktober 2022 die Profilübertragung als Neuerung eingeführt.

Golem-Umfrage zu Konten-Sharing bei Netflix

Dieser Artikel erhält eine Umfrage dazu, wie unsere Leserschaft auf die Einführung der Netflix-Zusatzgebühr für Konten-Sharing reagiert. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele mitmachen. Die Umfragedaten werden natürlich anonym erhoben und wir werden das Ergebnis dazu demnächst veröffentlichen.

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sunrunner 13. Feb 2023 / Themenstart

Das wird nach hinten losgehen. Ich teile mir mein Abo mit meiner Frau, meinem Vater und...

debattierer 13. Feb 2023 / Themenstart

ooooh... Ja da ist assi. Mal schauen wann eine Warnung oder Abschaltung kommt. So lange...

masel99 12. Feb 2023 / Themenstart

Es ging um ein Abo mit nur einem gleichzeitigen Stream aber UHD.

cloudjunkie 11. Feb 2023 / Themenstart

Jungs. schonmal was von Popcorn gehört ? Gabs sogar nen Artikel hier. Das war ne Netflix...

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