Zu hohe Nachfrage: KfW verlängert Frist für Einbau von Wallboxen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Frist für den Einbau geförderter Wallboxen verlängert. Während bislang innerhalb von neun Monaten nach Antragstellung die entsprechenden Belege zum Kauf und Anschluss eingereicht werden mussten, haben Antragsteller nun drei Monate mehr Zeit bekommen. "Die Verlängerung auf zwölf Monate aus Kulanzgründen betrifft nur diejenigen Kunden, die ihren Antrag vor Mitte Juni 2021 gestellt haben" , sagte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de. Für alle Anträge, die nach dem 16. Juni 2021 gestellt worden seien, gelte die neunmonatige Frist nach Merkblatt.
Die KfW hat die Antragsteller bereits in der vergangenen Woche über die Verlängerung informiert. Zur Begründung hieß es: "Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Förderprodukt kommt es zu Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Terminengpässen bei Installationsunternehmen."
Das Programm war im November vergangenen Jahres gestartet worden und auf großes Interesse gestoßen: Bis März 2021 waren mehr als 300.000 Anträge bei der KfW eingegangen.
Schon drei Mal aufgestockt
Schon drei Mal wurde die Förderung aufgestockt , von 300 Millionen Euro um jeweils 100 Millionen Euro auf zunächst 500 Millionen Euro. Laut Verkehrsministerium wurde damit die Installation von rund 620.000 Wandladestationen gefördert. Im Juli 2021 wurden weitere 300 Millionen Euro in den Aufbau der privaten Ladeinfrastruktur gesteckt.
Die Fördersumme beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, wenn die Kosten für die Installation mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen. Gefördert werden neben dem Kaufpreis der Wallbox die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten, sowie die Kosten eines Energiemanagementsystems zur Steuerung der Ladestation. Die Wallboxen müssen über eine Ladeleistung von 11 Kilowatt (kW) verfügen.
Die Anträge(öffnet im neuen Fenster) werden in der Regel problemlos bewilligt, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt aber erst, wenn sowohl der Kauf der Wallbox als auch die Installation und Inbetriebnahme anhand von Rechnungen nachgewiesen werden können. Alleine die Anschaffung der Wallbox reicht nicht aus.
Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können die Förderung beantragen. Wohnungseigentümer oder Mieter haben seit dem 1. Dezember 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf eine private Ladestelle . Allerdings muss eine WEG der Installation einer Lademöglichkeit oder dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur zustimmen.
Nachtrag vom 6. Oktober 2021, 11:33 Uhr
Die KfW hat ihre Angaben korrigiert. Anders als zunächst mitgeteilt, gilt die Fristverlängerung nicht für alle Anträge, die bis zum 31. August 2021 gestellt wurden, sondern nur für Anträge bis zum 15. Juni 2021. Wir haben den ersten Absatz entsprechend geändert.



