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Zu hohe Ausfälle: Schweiz schafft Steuerbefreiung für E-Autos wieder ab

Während die Schweiz Steuervorteile bei Elektroautos abschafft, will die Bundesregierung die Begünstigung elektrischer Dienstwagen ausweiten.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Von den steuerlichen Vergünstigungen könnte auch ein Elektroauto wie der ID.Buzz profitieren. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Von den steuerlichen Vergünstigungen könnte auch ein Elektroauto wie der ID.Buzz profitieren. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Schweiz schafft steuerliche Anreize zum Kauf von Elektroautos zum Jahreswechsel ab. Vom 1. Januar 2024 an müssen Importeure von E-Autos ebenfalls eine steuerliche Abgabe in Höhe von vier Prozent des Importpreises zahlen. Damit solle den wachsenden Ausfällen bei der sogenannten Automobilsteuer entgegen gewirkt werden, teilte der Bundesrat am 8. November 2023 mit(öffnet im neuen Fenster) .

Elektroautos waren seit der Einführung der Steuer im Jahr 1997 von der Abgabe befreit. Im ersten Halbjahr 2023 hätten die Fahrzeuge jedoch einen Anteil von 23 Prozent an den Neuzulassungen ausgemacht. "Im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen" , schreibt der Bundesrat.

Die Steuerbefreiung sollte dazu dienen, die deutlich höheren Anschaffungskosten von E-Autos zu kompensieren. "Gemäss Branchenauskünften wird dank steter Reduktion der Produktionskosten von Elektroautos ab dem Jahr 2025 die Preisparität zwischen Automobilen mit fossilen Antrieben und Elektroautomobilen erreicht sein" , heißt es weiter. Daher sollte für den Handel eine Gewinnmarge künftig ohne Preisaufschläge für den Konsumenten und ohne staatliche Subventionen erreicht werden können.

Steuerpflichtig sind laut Gesetz(öffnet im neuen Fenster) die "Zollschuldner" , das heißt die Importeure. Diese können die Kosten auf den Verkaufspreis aufschlagen.

Die Automobilsteuer ist in der Schweiz zweckgebunden. Deren Einnahmen fließen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF).

Steuervergünstigung auch für teure Dienstwagen

Die deutsche Bundesregierung will hingegen weitere steuerliche Anreize für die Anschaffung von Elektroautos schaffen. Nach geltendem Steuerrecht müssen Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises eines vollelektrischen Firmenwagens für Privatfahrten versteuern. Das gilt nur für Elektroautos, die weniger als 60.000 Euro kosten.

Im Entwurf für das Wachstumschancengesetz(öffnet im neuen Fenster) (PDF) der Regierung heißt es nun: "Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben." Dies gelte "entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer" . Die Änderung betrifft aber nur Fahrzeuge, die vom kommenden Jahr an angeschafft werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte die Pläne scharf. "Die neue Regelung würde massive zusätzliche Anreize für die Anschaffung großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen setzen" , heißt es in einer Mitteilung vom 6. November 2023(öffnet im neuen Fenster) . Die DUH fordert den Bundestag auf, "die Pläne abzulehnen und stattdessen das sozial ungerechte und klimaschädliche Dienstwagenprivileg abzuschaffen, damit private Dienstwagennutzung nicht länger finanzielle Vorteile bringt" .

Da die Ampelkoalition die Kaufprämie für gewerbliche Elektroautos abgeschafft hat, sind die Zulassungszahlen von E-Autos zuletzt nicht so stark gestiegen, wie es für das Erreichen der Klimaziele im Verkehr erforderlich wäre. Es gibt daher Überlegungen, elektrische Dienstwagen steuerlich stärker gegenüber Verbrennern zu begünstigen .

Nachtrag vom 9. November 2023, 12:10 Uhr

Wir haben im Artikel klargestellt, dass die Steuer gesetzlich von den Importeuren zu zahlen ist.


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