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Zoom, Teams, Jitsi:
Videokonferenzsysteme datenschutzkonform nutzen

Datenschutz für Sysadmins
Gerade die beliebten US-Anbieter sind bei Datenschutzbehörden gar nicht beliebt. Wir erläutern die Anforderungen an Videokonferenzsysteme .
/ Friedhelm Greis
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Videokonferenzen sind seit der Coronapandemie zum Alltag geworden. (Bild: Pixabay)
Videokonferenzen sind seit der Coronapandemie zum Alltag geworden. Bild: Pixabay

Bei Videokonferenzen werden teilweise sensible Themen besprochen. Zudem können Informationen über Aussehen und Wohnverhältnisse von Personen übertragen werden. Kein Wunder, dass Datenschutzbehörden besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit der Übertragung und an die mögliche Speicherung der Aufnahmen stellen – höhere noch als bei Messengerdiensten. Strittige Themen sind vor allem die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten sowie deren Weiterleitung in einen Drittstaat mit unzureichendem Datenschutzniveau. Wir erläutern die Anforderungen und Checklisten der Datenschutzbehörden in der Praxis und listen die akzeptierten Videokonferenzsysteme auf.

Videokonferenzen sind seit der Coronapandemie zum Alltag geworden, haben damit aber auch bei Datenschützern eine größere Aufmerksamkeit bekommen. Mehrere Datenschutzbehörden in Deutschland haben sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und entsprechende Orientierungshilfen und Handreichungen veröffentlicht.

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