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Zoom reagiert auf Kritik: Ohne Zustimmung sind Kundeninhalte für KI-Trainings tabu

Auch wenn die Nutzungsbedingungen von Zoom anderes vermuten lassen, will der Konzern Nutzerdaten nicht ungefragt für KI -Trainings verwenden.
/ Marc Stöckel
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Zoom hat im März fragwürdige Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen. (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)
Zoom hat im März fragwürdige Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen. Bild: Justin Sullivan/Getty Images

Nachdem der Anbieter der Videokonferenzsoftware Zoom im März Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen hatte, sah sich das Unternehmen kürzlich massiver Kritik ausgesetzt, da es offenbar versucht hatte, sich für KI-Trainingszwecke eine weitreichende Kontrolle über die Daten seiner Nutzer zu sichern. Wie aus einem Bericht von The Verge(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht, hat Zoom aber infolge der dadurch entstandenen medialen Aufmerksamkeit nun kurzfristig einen Rückzieher gemacht.

In einem gestern veröffentlichten Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) stellte das Unternehmen klar, dass Zoom "ohne die Zustimmung des Kunden" keine KI-Modelle mit den Audio-, Video- oder Text-Inhalten der Anwender trainieren werde. Ein entsprechender und in Fettschrift hervorgehobener Hinweis ist inzwischen auch in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen(öffnet im neuen Fenster) des Dienstes unterhalb von Punkt 10.4 zu finden. In der deutschen Ausführung(öffnet im neuen Fenster) fehlt dieser bisher noch.

Wie Smita Hashim, Chief Product Officer von Zoom, erklärte, will das Unternehmen "deutlich machen, dass Kunden ihre eigenen Video-, Audio- und Chatinhalte erstellen und besitzen. Wir haben die Erlaubnis, diese Kundeninhalte zu nutzen, um darauf basierende Mehrwertdienste anzubieten, aber unsere Kunden sind weiterhin Eigentümer ihrer Inhalte und haben die Kontrolle darüber."

Zoom sicherte sich weitreichende Zugriffsrechte

Ursprung der Kritik war ein Artikel von Stack Diary(öffnet im neuen Fenster) , der auf im März eingeführte Änderungen an Zooms Nutzungsbedingungen hinwies. Der Fokus lag dabei insbesondere auf den Abschnitten 10.2 und 10.4. In ersterem erklären sich Nutzer demnach damit einverstanden, "dass Zoom auf die vom Dienst generierten Daten zu jedem beliebigen Zweck zugreift, sie nutzt, erhebt, erstellt, verändert, verteilt, verarbeitet, weitergibt, pflegt und speichert, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist" . Ferner führt der Konzern dort explizit den Einsatzzweck "des maschinellen Lernens oder der künstlichen Intelligenz (einschließlich zum Zweck der Schulung und Abstimmung von Algorithmen und Modellen)" an.

In Abschnitt 10.4 heißt es außerdem, dass Anwender Zoom "eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz sowie alle anderen Rechte, die erforderlich oder notwendig sind" erteilen, unter anderem zum Zwecke der "Produkt- und Dienstentwicklung" sowie des maschinellen Lernens und der künstlichen Intelligenz.

Hashim erklärt jedoch, dass Benutzer und Administratoren selber entscheiden können, ob sie die KI-Funktionen des Unternehmens für ihre Zoom-Konten aktivieren möchten. Darüber hinaus gebe es "einen transparenten Zustimmungsprozess für das Training unserer KI-Modelle mit Ihren Kundeninhalten" . Folglich werde Zoom "keine Kundeninhalte, einschließlich Bildungsunterlagen oder geschützte Gesundheitsinformationen, verwenden, um unsere künstlichen Intelligenzmodelle ohne Ihre Zustimmung zu trainieren" .


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