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Zollpflicht für Billigwaren: EU schafft Zollfreigrenze von 150 Euro ab

Mit der geplanten Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro soll Betrug unterbunden werden. Zudem soll der Wettbewerb fairer werden.
/ Ingo Pakalski , dpa
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Die EU will die Zollfreigrenze von 150 Euro abschaffen. (Bild: Pexels)
Die EU will die Zollfreigrenze von 150 Euro abschaffen. Bild: Pexels

Onlinehändler wie Shein, Temu, Ali Express und Co sollen künftig mehr Zollabgaben auf ihre Sendungen in die EU zahlen. Bei einem Treffen in Brüssel stimmten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und seine Amtskollegen der EU-Länder mehrheitlich dafür, die derzeit geltende 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen.

Künftig sollen Zölle somit ab dem ersten Euro auf alle Waren erhoben werden, die in die EU eingeführt werden. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, wird sich zeigen.

Mit dem von der Bundesregierung unterstützten Vorstoß soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden. Die Abschaffung sei ein klares Signal der EU dafür, dass die Überschwemmung der europäischen Märkte mit großen Mengen billiger Importwaren aus Drittländern, insbesondere aus Asien, nicht akzeptabel sei, hieß es.

Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte beim Handelskongress in Berlin, er sei bemüht, in der Europäischen Union unfaire Handelspraktiken zu vermeiden. Man sehe zurzeit einen systematischen Missbrauch der Zollfreiheit von 150 Euro pro Päckchen in Deutschland durch massenhafte Sendungen vor allem aus China. Dieser Missbrauch der Freigrenzen müsse gestoppt werden.

Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Die neue Regelung soll ab 2028 gelten, wenn auch eine digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start gehen soll. Die Mitgliedsstaaten wollen allerdings schon im kommenden Jahr eine Übergangslösung einführen.

Betrug bei Zollfreiheitsgrenze

Mit der Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze soll sichergestellt werden, dass alle Händler unabhängig von ihrem Standort die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.

Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Laut EU-Kommission wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das benachteiligt der Behörde zufolge EU-Unternehmen, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

Außerdem sei die Befreiung für Verkäufer ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, erklärte die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen bei und verursache darüber hinaus viel Verpackungsmüll.

Deutlich mehr Importe im Jahr 2024

Der Onlinehandel führte hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren.

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nannte die Abschaffung der Zollfreigrenze einen ersten Baustein, um die Paketflut einzudämmen. "Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben" , forderte sie. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe kürzlich wieder gezeigt, dass besonders Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen.


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