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Geldmarktfonds sind Sondervermögen

Zwar kann der Geldmarkt Schwankungen unterliegen, ein Totalausfall ist aber unwahrscheinlich. Anders als beim Tagesgeld gibt es keine gesetzliche Einlagensicherung, die Bankeinlagen bis 100.000 Euro schützt.

Rechtlich gelten Geldmarktfonds als Sondervermögen. Im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft bleibt das Anlagevermögen unangetastet und gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Größere Summen parken

Geldmarktfonds sind eine gute Alternative zum Tagesgeld, wenn größere Summen – etwa für einen Hauskauf – geparkt werden sollen, die nicht mehr durch die Einlagensicherung abgedeckt sind.

Die Fondsanteile können börsentäglich gehandelt werden, so dass Anleger schnell an ihr Geld kommen. Allerdings dauert es oft ein paar Tage, bis das Geld vom Depot aufs Girokonto überwiesen wird. Eine Umbuchung vom Tagesgeldkonto erfolgt meist sofort.


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