ISO/IEC 27001:2005 - Frist endet am 1. Oktober 2015
Das im Jahr 2011 gegründete Gremium CSCG bündelt die Aktivitäten der drei großen europäischen Normungsorganisationen CEN, Cenelec und Etsi, und zwar unter der Organisation des DIN-Normenausschusses Informationstechnik und Anwendungen (NIA). "Die Ereignisse im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationssicherheit in der letzten Zeit zeigen, dass bei den Sicherheitsstandards noch Verbesserungspotential existiert", sagte Torsten Bahke, Vorstandsvorsitzender des DIN, anlässlich der Übergabe eines Strategiepapiers an die damalige EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes. "Hier ist es wichtig, dass Europa mit einer Stimme spricht und letztlich seinen Bürgern und Unternehmen vorbildliche Lösungen bietet."
Die gemeinsame Stimme könnte die zentrale Norm in der IT sein - die DIN ISO/IEC 27001. Dabei handelt es sich um eine ganze Norm-Reihe, weshalb auch von der ISO 27000-Familie gesprochen wird. Sie beschreibt Anforderungen für IT-Sicherheitsverfahren und Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) und ist weltweit anerkannt. Ein systematisches Vorgehen soll das Risiko zum Beispiel für Hackerangriffe senken und eine hohe Sicherheit garantieren.
Vieles ist noch vage
Am 1. Oktober dieses Jahres läuft die Übergangsfrist für bestehende Zertifikate nach der Norm ISO/IEC 27001:2005 aus. Deshalb dürfen bereits seit dem 1. Oktober 2014 Zertifikate nach der reformierten Norm ISO/IEC 27001:2013 ausgestellt werden. Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mitteilt, können seit Anfang 2006 beim BSI ISO 27001-Zertifikate beantragt werden. Wer sich für das ISO 27001-Zertifikat qualifiziert, schafft auch die Basis für die sogenannten IT-Grundschutz-Kataloge. Hierbei handelt es sich um strukturierte Handreichungen, die IT-Risiken und Vorkehrungen zum Schutz vor Angriffen beschreiben.
In welcher Form die Zertifikate in Kraft treten, entscheidet letztendlich der Bundesrat. Die Länderkammer hatte sich vor einigen Wochen mit dem IT-Gesetz beschäftigt - und Korrekturen gefordert. Der Gesetzentwurf enthalte in "zentralen Punkten unbestimmte Rechtsbegriffe", hieß es. Die Pflicht, einen Mindeststandard bei der IT-Sicherheit einzuhalten, bleibe "ebenfalls zu vage". Die Bundesregierung muss darauf reagieren.
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Zertifizierungspflicht: Die Übergangsfrist für ISO 27000 läuft ab |
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Nein Amazon gehört nicht zu den kritischen Infrastrukturen. Noch treten bei einem Ausfall...
Das IT-Sichrheits-Gesetz betrifft ausschlißlich Betreiber kritischer Infrastrukturen...
Ich glaube der Redaktuer kennt sich mit dem Thema nicht aus ud hat auch den Entwurf zum...
Nichts gegen bunte, glitzernde Sticker auf Server-Racks, die verkleben so schön die...