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Zero-Rating: Telekom zeigt Stream-On-Volumen im Ausland an

Das Stream-On -Angebot der Telekom lässt sich auch im EU-Ausland nutzen. Nun gibt es einen besseren Überblick über das verbrauchte Volumen.
/ Friedhelm Greis
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Stream On lässt sich im Ausland nun komfortabler nutzen. (Bild: Deutsche Telekom)
Stream On lässt sich im Ausland nun komfortabler nutzen. Bild: Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom zeigt ab sofort das verbrauchte Datenvolumen bei der Nutzung von Stream On im EU-Ausland an. Ein Sprecher der Telekom bestätigte auf Anfrage von Golem.de einen Bericht auf Caschys Blog(öffnet im neuen Fenster) . Demnach gibt es bei der Abfrage des Datenverbrauchs unter pass.telekom.de einen neuen Reiter für das Zero-Rating-Angebot der Telekom. Dem Sprecher zufolge wird der neue Reiter aber erst bei Einbuchung in ein Mobilfunknetz eines EU-Roamingpartners aktiviert.

Die Berechnung des Volumens erfolgt nach der sogenannten Fair-Use-Regelung der Europäischen Union. Die Formel dafür lautet: (Nettomonatstarif ohne Smartphone/Endgerät + Zubuchoption Stream On) x 2 / maximales Roamingvorleistungsentgelt. Da das Entgelt im Jahr 2020 auf 3,50 Euro im Monat pro GByte begrenzt ist(öffnet im neuen Fenster) , müssen Nutzer ihren Brutto-Mobilfunktarif derzeit mit dem Faktor 0,48 multiplizieren, um ihr Freivolumen im EU-Ausland zu berechnen. Bei einem Preis von 79,95 Euro im Monat ergibt sich daraus ein Volumen von knapp 39 GByte.

Da die Höhe des Entgelts in den kommenden Jahren kontinuierlich sinkt, steigt automatisch das ungedrosselte Volumen bei unveränderter Tarifhöhe. Die Telekom muss die Nutzer über die entsprechenden Einschränkungen in ihren AGB ( PDF, Seite 16(öffnet im neuen Fenster) ) informieren.

Rechtsstreit noch nicht entschieden

Die Telekom hatte das kostenlose Zero-Rating-Angebot im April 2017 eingeführt. Dabei wird der Traffic der beteiligten Medienpartner von Video-, Musik- und Gaming-Diensten nicht auf das vereinbarte Datenvolumen angerechnet. Die Bundesnetzagentur störte sich jedoch daran , dass die Übertragungsrate von Videos in bestimmten Tarifen reduziert wurde und das Angebot nicht im EU-Ausland gelten sollte. Im Eilverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster der Regulierungsbehörde recht gegeben . Im August 2019 hat die Telekom die Auflagen vorläufig umgesetzt .

Der Rechtsstreit ist aber immer noch nicht entschieden. Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären , wie die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität bei Zero-Rating-Angeboten umgesetzt werden müssen. Wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Auslandsnutzung von Handys stark zurückgegangen. Unter dem Wegfall der Roamingeinnahmen leiden vor allem kleine Mobilfunkbetreiber in den Urlaubsregionen .


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