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Zero-Rating: Bundesnetzagentur fordert Vodafone Pass auch im Ausland

Vodafone wird wohl rechtliche Schritte gegen die Auflage einleiten, dass das Zero-Rating-Angebot Vodafone Pass im Ausland nutzbar sein muss. Die Nutzung dieses Dienstes im Ausland verursache unberechenbare Kosten, sagt ein Sprecher.
/ Achim Sawall
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Vodafone Pass (Bild: Vodafone Deutschland)
Vodafone Pass Bild: Vodafone Deutschland

Die Bundesnetzagentur hat untersagt, dass das Zero-Rating-Angebot Vodafones nicht im EU-Ausland genutzt werden kann. Das gab die Regulierungsbehörde am 15. Juni 2018 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . "Wir sorgen dafür, dass Vodafone Pass auf Reisen genutzt werden kann wie zu Hause" , sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Seit Juni 2017 müssen Mobilfunkanbieter Roaming-Dienste im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland anbieten. Der Vodafone Pass bietet Kunden eine Flatrate für die mobile Nutzung verschiedener Musik-, Video-, Chat- und Social-Apps. Kritikpunkte der Bundesnetzagentur zur Netzneutralität hat Vodafone laut Homann zwischenzeitlich ausgeräumt.

"Laut Bundesnetzagentur entspricht der Dienst den Vorgaben der Netzneutralität und Angebotsvielfalt. Einzig die Einschränkung bei der EU-weiten Nutzung wird von der Behörde kritisch bewertet" , sagte Vodafone-Unternehmenssprecher Volker Petendorf Golem.de auf Anfrage. Eine Untersagungsanordnung wurde Vodafone zugestellt.

Vodafone sieht unberechenbare Kosten

"Die Nutzung dieses Dienstes im Ausland verursacht unberechenbare Kosten, die der ausländische Netzbetreiber Vodafone in Rechnung stellen würde. Eine EU-weite Nutzung des Vodafone Pass ließe sich wirtschaftlich nicht darstellen" , betonte Petendorf. Daher prüft Vodafone derzeit rechtliche Schritte gegen diese Untersagungsanordnung.

Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr bereits das Zero-Rating-Angebot Stream On der Deutschen Telekom geprüft. Dabei beanstandete die Regulierungsbehörde , dass die Telekom in bestimmten Tarifen die Videoqualität reduziere und die neuen EU-Roamingvorgaben nicht beachte. Die Telekom klagt per Eilverfahren gegen die Auflagen bei ihrer Tarifoption.

"Die heute von der Bundesnetzagentur getroffene Entscheidung zu Vodafone Pass hat keine Auswirkungen auf unsere Bewertung der Stream-On-Zubuchoption der Telekom Deutschland" , sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur Golem.de auf Anfrage.


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