Zensur: Vereinigte Arabische Emirate erlassen neues Internetgesetz

Ein neues Internetgesetz, das die freie Meinungsäußerung einschränkt, haben die Vereinigten Arabische Emirate (VAE) erlassen. Danach drohen Internetnutzern Gefängnisstrafen für Kritik an Regierung und Religion. Bis dato galten die VAE im Vergleich mit anderen arabischen Staaten als eher moderat.
Die Regierung bezeichnet die neuen Regeln als Gesetze gegen Cyberverbrechen. Sie seien eine Ergänzung zum Gesetz aus dem Jahr 2006 und sollen dem Schutz der Nutzer und ihrer Daten dienen, berichtet die Nachrichtenagentur WAM(öffnet im neuen Fenster) . So werde beispielsweise die Privatsphäre geschützt, indem das Abhören oder das unwissentliche Aufzeichnen von Kommunikation verboten werden.
Online-Straftaten
Zu Straftaten erklärt werden die Nutzung von IT für Betrug, Drogen-, Organ- und Waffenhandel sowie für Aktivitäten, die mit Terrorismus zu tun haben. Gefängnis riskieren Internetnutzer aber schon für weit weniger, etwa für das Veröffentlichen oder Verbreiten von Pornografie, Glücksspiel sowie weiterem unmoralischen Material.
Das Gesetz stellt es unter Strafe, dem Ansehen des Staates, seiner Institutionen, Symbole und Repräsentanten sowie der Herrscherhäuser der Emirate zu schaden. Es dürfen keine Nachrichten, Bilder oder gar Karikaturen online veröffentlicht werden, die die Sicherheit des Staates oder die öffentliche Ordnung gefährden. Auch der Aufruf zu einer Demonstration kann bestraft werden.
Religion ist sakrosankt
Auch die Religion ist unantastbar: Wer online religiöse Symbole, Rituale oder Bräuche verunglimpft sowie zu sündigem Tun aufruft, kann ebenfalls mit Gefängnis bestraft werden. Das gilt für den Islam, explizit aber auch für alle anderen Glaubensrichtungen und Religionen.
Neben Geld- und Haftstrafen sieht das Gesetz vor, dass Computer und Software, die für die aufgeführten Vergehen genutzt wurden, eingezogen werden können. Websites, auf denen die inkriminierten Inhalte veröffentlicht wurden, können zeitweise oder dauerhaft geschlossen werden. Werden die Vergehen von Ausländern begangen, können diese des Landes verwiesen werden.



