Zeitungsverleger: "Google-Suche nach Leistungsschutzrecht nicht zulässig"

Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger sieht das neue Leistungsschutzrecht als Waffe gegen Google und die Internetnutzer. Trotz der Änderung im Gesetzestext dürfe Google in seiner Suche Inhalte von Verlagsseiten nicht mehr wie bisher anzeigen.

Artikel veröffentlicht am ,
Der Deutsche Bundestag stimmte am 1. März 2013 dem Leistungsschutzrecht zu.
Der Deutsche Bundestag stimmte am 1. März 2013 dem Leistungsschutzrecht zu. (Bild: Tobias Schwarz/Reuters)

Laut Zeitungsverlegern ist die Anzeige von Presseinhalten in der Google-Suche nach dem neuen Leistungsschutzrecht nicht zulässig. Das sagte ein Sprecher des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dem Journalisten Stefan Niggemeier. Seine Frage, ob der BDZV die Art und Länge, in der Google und Google News gegenwärtig Snippets mit Inhalten von Verlagsseiten anzeigen, nach dem neuen Gesetz für zulässig hält, beantwortete der Verlegerverband mit "nein". Die Google-Suchergebnisse gingen "über die nicht erfassten Längen hinaus."

Der Bundestag hatte am 1. März 2013 die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen, das nach Ansicht von Kritikern den freien Fluss von Informationen im Internet behindern wird. Ursprünglich sollte das Leistungsschutzrecht schon kleinste Textausschnitte schützen. Doch kurz vor der Abstimmung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf an entscheidender Stelle verändert. So heißt es nun: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Was unter "kleinste Textausschnitte" zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht.

In einer Erklärung des BDZV vom 1. März 2013 hieß es: "Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt."

Google-Sprecher Ralf Bremer erklärte: "Suchergebnisse in bewährter Form sollen zwar weiterhin nicht erfasst werden, doch das Gesetz bleibt schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen. Jetzt liegt es am Bundesrat, einen dauerhaften Schaden für das Internet in Deutschland zu verhindern."

CSU-Netzexpertin Dorothee Bär erklärte der Tageszeitung Die Welt: "Keiner kann mir beispielsweise sagen, wie lange denn die Snippets nun sein dürfen. Das schafft vielleicht Arbeit für die Gerichte, politische Lösungen müssen aber anders aussehen." Das Leistungsschutzrecht bedarf als Einspruchgesetz zwar keiner Zustimmung des Bundesrates. Doch es sei wahrscheinlich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, so Bär.

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theWhip 04. Mär 2013

Richtig so, seine Abos kündige ist die einzige Sprache die Verstanden wird

mindo 04. Mär 2013

super Idee! Da würde ich nur laut lachen, wenn die das wirklich machen würden :)

Anonymer Nutzer 04. Mär 2013

Sie müssen die Verlage ja nicht komplett rausschmeißen. Einfach den Google News Dienst...



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