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Zeitungsverleger: Deutsche Verleger wollen Google-Suche einschränken

Das Leistungsschutzrecht reicht ihnen nicht aus; über ein Verfahren in der EU wollen die deutschen Verleger die Google-Suche weiter einschränken.
/ Achim Sawall
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Google-Logo im Büro des Unternehmens in Toronto (Bild: Mark Blinch/Reuters)
Google-Logo im Büro des Unternehmens in Toronto Bild: Mark Blinch/Reuters

Die deutschen Verleger wollen die Google-Suche einschränken. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, fordert, dass Google "nicht ohne vorherige Zustimmung Inhalte Dritter über dasjenige hinaus nutzt, was für die Navigation in der allgemeinen Google-Suche wirklich unerlässlich ist."

Am 1. August 2013 tritt ein geändertes Urheberrecht in Kraft und mit ihm das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Als Reaktion darauf hat Google bereits angekündigt, seine Nachrichtenaggregationsseite Google News zu verändern. Anbieter von Informationen müssen dann eine neue, eindeutige Erklärung abgeben, ob ihre Inhalte bei Google News aufgeführt werden sollen.

Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und ihre Wirtschaftsverbände fordern (PDF)(öffnet im neuen Fenster) nun in einem laufenden Missbrauchsverfahren der Europäischen Kommission gegen Google EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia auf, hart gegen das Unternehmen vorzugehen. Der Präsident des Beschwerdeführers, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda, erklärte: "Wenn Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert, rufen wir die EU-Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen, einschließlich einer formalen Mitteilung der Beschwerdepunkte mit effektiven Abhilfemaßnahmen. Eine faire und diskriminierungsfreie Suche mit gleichen Kriterien für alle Webseiten stellt eine essenzielle Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des europäischen Medien- und Technologiesektors dar."

Heinen sagte: "Mindestanforderung muss sein, dass Google alle Dienste, einschließlich seiner eigenen, den genau gleichen Vorgaben unterwirft, also alle Seiten nach denselben Algorithmen durchsucht, indexiert, bewertet, darstellt und sanktioniert."

In dem seit November 2010 laufenden Kartellverfahren droht Google eine Geldbuße von maximal zehn Prozent des im vergangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes. Das würde für Google eine Strafe in Milliardenhöhe bedeuten.


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