Zeitschriftenverleger: Adblock-Anbieter sind "erpresserische Geschäftemacher"

Der Verband der Zeitschriftenverleger wettert gegen die Anbieter von Werbeblockern. Trotz einer einstweiligen Verfügung ist das Programm Adblock weiter erhältlich.

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Adblock ist trotz einer einstweiligen Verfügung weiter erhältlich.
Adblock ist trotz einer einstweiligen Verfügung weiter erhältlich. (Bild: Adblock)

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat das Geschäftsmodell von Adblocker-Anbietern mit kommerziellem Whitelisting scharf angegriffen. Diese seien "erpresserische Geschäftemacher, die unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes auf dem Rücken der Inhalteanbieter Profit machen", sagte VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Die Adblocker lägen damit im Trend. "Seit Jahren werden die Urheberrechte geschwächt, Content soll frei und umsonst und in bester Qualität verfügbar sein. Das Geschäft der Adblock-Anbieter beeinträchtigt die Möglichkeiten der Finanzierung privater digitaler Presse", fügte Scherzer hinzu.

Zuletzt hatte der Axel-Springer-Verlag vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen juristischen Erfolg gegen Adblocker erzielt. Das Gericht untersagte dem Anbieter Betafish Incorporated, der Adblock herausgibt, weiterhin ein Programm zu vertreiben, "das Werbeinhalte auf den Seiten www.welt.de einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt". Der Beschluss erfolgte ohne mündliche Verhandlung, so dass Betafish Widerspruch einlegen könnte, um die Entscheidung anzufechten und in einer mündlichen Verhandlung zu revidieren. Adblock ist nach eigenen Angaben die "meistgeladene Erweiterung für Google Chrome und Safari".

Landgericht: Adblocker behindern Wettbewerber gezielt

So hatte das Landgericht Stuttgart nach mündlicher Verhandlung zuletzt entschieden, dass der Adblocker Blockr keine gezielte und unlautere Behinderung von Online-Medien darstelle. Eine genau anders lautende Auffassung vertritt jedoch das Landgericht Frankfurt, wie aus der jüngst veröffentlichten Begründung hervorgeht.

Das Angebot des Adblockers sei geeignet, "sich nachteilig auf den Wettbewerb der Antragstellerin auszuwirken. Gleichzeitig fördert die Antragsgegnerin mit ihrem Werbeblocker den Verkauf whitegelisteter Werbeanzeigen". Adblock nimmt seit einem Verkauf an einen bislang unbekannten Investor am Acceptable-Ads-Programm des Kölner Unternehmens Eyeo (Adblock Plus) teil. Dem Gericht zufolge ist Betafish "an den Erlösen aus der Vermarktung der Whitelist nun selbst beteiligt".

Transparenzoffensive von Eyeo verständlicher

Anders als die Stuttgarter Richter ist das Frankfurter Gericht der Auffassung, dass sich redaktionelle Inhalte und Werbung im Netz nicht trennen lassen. "Das mediale Gesamtprodukt der Antragstellerin umfasst nicht nur den redaktionellen Teil, sondern auch die im Online-Angebot enthaltene Werbung. In der Verhinderung des Anzeigens dieser Werbung durch die Software AdBlock liegt daher eine gezielte, unmittelbare Vereitelung der Werbung." Nach Ansicht des Stuttgarter Landgerichts hat der Nutzer hingegen "technisch bedingt im Internet die Möglichkeit, selbst in seiner Sphäre - durch seinen Browser - zu entscheiden, welche Inhalte einer Internetseite er dargestellt haben möchte und welche nicht".

Vor dem Hintergrund des Frankfurter Beschlusses ist auch die jüngste "Transparenzoffensive" von Eyeo besser zu verstehen. Mitte Dezember hatte das Unternehmen bekanntgegeben, dass große Webseitenbetreiber nach einem Whitelisting 30 Prozent des zusätzlichen Umsatzes an Eyeo abgeben müssten. Diese Zahl findet sich auch in dem nun veröffentlichten Beschluss. Zudem hat Welt.de nach eigenen Angaben eine Adblockerquote von 28 Prozent.

Adblock weiter verfügbar

Trotz der einstweiligen Verfügung lässt sich Adblock noch in Deutschland herunterladen. Die entsprechende iOS-App ist ebenfalls noch bei iTunes verfügbar. Auch werden die Anzeigen auf Welt.de weiterhin blockiert. Eine solche Verfügung muss innerhalb eines Monats vollzogen werden. Allerdings beginnt die Monatsfrist nicht mit dem Beschluss vom 26. November 2015, sondern mit der Zustellung des Beschlusses an den Betroffenen durch den Antragssteller. Wann diese erfolgte, ist unklar. Dem Beschluss zufolge würde es reichen, wenn Adblock künftig nur die Werbung von Welt.de durchließe.

Nach Angaben des VDZ sind die juristischen Schritte aber nicht das einzige Mittel der Verlage im Kampf gegen Werbeblocker. Es werde "vor allem Zeit und Geld in die Information der Nutzer, technische Lösungen und in neue Werbeformate investiert", sagte Scherzer. Inwieweit Werbeblockersperren wie auf Bild.de weiter zunehmen, wird das neue Jahr sicher zeigen.

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crazypsycho 05. Jan 2016

Ja ist immer witzig mit ihm. Ich bezweifle das Teen da irgendwelche Einsicht zeigt...

aLpenbog 04. Jan 2016

Nun das sind doch richtige Vorteile. Es fängt für mich dabei an, dass ich auf eine Seite...

Endwickler 04. Jan 2016

Die Verteiler, die weder deutsch noch Bilder erkennen können und die der Meinung sind...

chainboy 04. Jan 2016

Welche kennt ihr? Und welche findet ihr gut? Fuer Chrome kenne ich: * Ghostery...



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