ZDF-Intendant Bellut: "Mediathek wird gleichwertiger Verbreitungsweg"

Die Mediathek wird für das ZDF ein gleichwertiger Verbreitungsweg zum linearen Fernsehen. Das sagte Intendant Thomas Bellut laut einer Mitteilung des öffentlich-rechtlichen Senders vom 29. Juni 2018(öffnet im neuen Fenster) . Vor dem ZDF-Fernsehrat sagte Bellut, die Netzangebote seien nicht länger ein Anhängsel des linearen Fernsehens. Sie hätten sich zu einem eigenständigen, mittelfristig gleichwertigen Verbreitungsweg entwickelt.
Laut Bellut wird das ZDF seine Mediathek inhaltlich und technologisch weiter stärken. Bellut: "In Zeiten von Streamingdiensten und Video-on-Demand-Angeboten bewegen sich immer mehr Zuschauer und Nutzer in der digitalen Welt. Sie empfangen Nachrichten zuerst auf dem Handy, schauen ganze Staffeln ihrer Lieblingsserien am Stück und holen sich Programmtipps in den sozialen Medien. Um diese Zielgruppen weiter erreichen zu können, müssen wir die non-linearen Angebote ausbauen."
Auch die Präsenz auf Drittplattformen spiele dabei eine wichtige Rolle, sagte Bellut. ProSiebenSat.1 und der US-Medienkonzern Discovery planen den gemeinsamen Aufbau einer Streamingplattform für Deutschland, die 7TV, Maxdome und Eurosport Player integrieren wird. RTL, ARD und ZDF sind eingeladen, daran teilzunehmen. RTL hatte kurz zuvor angekündigt, das eigene Video-on-Demand-Angebot stark auszubauen.
Neue Regeln ermöglichen mehr Freiheit für Mediathek
Bellut begrüßte noch einmal die Einigung der Länder über einen neuen Telemedienauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die vorausgegangene Verständigung mit den Verlegern. Bellut: "Die alten Regeln gibt es seit mehr als zehn Jahren, es hat sich viel getan. Wenn das ZDF etwa seinen Auftrag im Informationsbereich erfüllen soll, muss es über seine Websites und auf Social-Media-Plattformen stärkere Präsenz zeigen. Dafür bekommen wir jetzt mehr Freiheit und können zeitgemäße Angebote im Netz machen."
Das Bundesverfassungsgericht wird am 18. Juli 2018 sein Urteil in Sachen Rundfunkbeitrag verkünden. Es geht in der Klage darum, ob der Beitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Gegner argumentieren, dass es sich um eine Steuer handle, welche die Bundesländer nicht hätten einführen dürfen. Auch sei das vorliegende Beitragsmodell verfassungswidrig, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben wird. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten. Auch sei es ungerecht, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben wird, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren können.



