Heimarbeit: Homeoffice-Verordnung wird kaum überprüft
Homeoffice soll bei Bildschirmarbeitern in der Pandemie mindestens bis Mitte März 2021 die Regel sein, doch diese Verordnung des Bundesarbeitsministeriums(öffnet im neuen Fenster) wird von den Behörden der Länder entweder gar nicht oder nur sehr zaghaft überprüft.
Nach einem Bericht der Tageszeitung Die Welt(öffnet im neuen Fenster) (Bezahlschranke) finden in Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein keine eigeninitiativen Überprüfungen statt. Vielmehr wird dort abgewartet, ob sich Mitarbeitende beschweren. Auch in Sachsen sollen keine stichprobenartigen Kontrollen durchgeführt werden.
Berlin und Hamburg hingegen haben Stichproben angekündigt: Die Hamburger Arbeitsschutzbehörden wollen 200 Betriebe kontrollieren und 500 schriftlich um ihre Home-Office-Regelung bitten. Die Berliner wollen 80 Betriebe pro Woche kontrollieren – vornehmlich solche, bei denen in Großraumbüros gearbeitet wird. Es würden Callcenter, Versicherungen, Architekturbüros sowie Verwaltungen von Unternehmenszentralen ins Visier genommen, heißt es in dem Bericht.
Die Arbeitsschutzverordnung des Bundes gilt seit dem 27. Januar 2021 und verpflichtet Unternehmen, ihren Mitarbeitenden Home-Office anzubieten, wenn es keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen gibt. Wo dies nicht möglich ist, gelten strengere Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz.
Darin heißt es: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen."
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