Zahlungsverkehr: Das Bankkonto wird offener

Mit der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie erhalten neben der Hausbank externe Dienstleister für Überweisungen und Kontoinformationen Zugriff aufs Konto, wenn der Kunde dies wünscht. Experten warnen vorm gläsernen Verbraucher.

Artikel von Stefan Krempl veröffentlicht am
Seit dem 13. Januar gilt die Payment Service Directive 2.
Seit dem 13. Januar gilt die Payment Service Directive 2. (Bild: Damien Meyer/AFP/Getty Images)

Die Zahlungsdiensterichtlinie der EU hat bereits einige Jahre auf dem Buckel. 2015 haben die EU-Gremien sie generalüberholt, was lange Zeit wenig Aufsehen erregte. Es geht in den Vorschriften generell darum, wie Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen abgewickelt werden. Nun haben die Bestimmungen der sogenannten Payment Service Directive 2 (PSD2) am 13. Januar Gültigkeit erlangt - und das Erstaunen ist groß. Letztlich betrifft die Reform den Geldbeutel der Kunden: "Das Bankkonto wird zum offenen Buch", heißt es in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).


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